Unsere Firma wird Anfang des nächsten Jahres umziehen in eine andere Stadt. Der belegschaft wäre es allerdings lieber am gleichen Standort zu verweilen. Der neue Standort ist zwar nur 20 km entfernt ist aber eine andere Stadt und für mehr als die Hälfte schlechter zu erreichen. Unseres Erachtens kann der Betriebsrat aber nicht wirklich etwas dagegen ausrichten. Nun wollen sich einige Mitarbeiter individuell mit dem AG einigen und möchten sich darauf berufen, dass in ihrem Arbeitvertrag die Stadt als Arbeitsstandort eingetragen, in der wir jetzt arbeiten.
Man ist an den BR herangetreten mit der Frage, ob man dadurch etwas ausrichten könnte bzgl. Sozialplan?