Firmenumzug in andere Stadt - Sozialplan?
Unsere Firma wird Anfang des nächsten Jahres umziehen in eine andere Stadt. Der belegschaft wäre es allerdings lieber am gleichen Standort zu verweilen. Der neue Standort ist zwar nur 20 km entfernt ist aber eine andere Stadt und für mehr als die Hälfte schlechter zu erreichen. Unseres Erachtens kann der Betriebsrat aber nicht wirklich etwas dagegen ausrichten. Nun wollen sich einige Mitarbeiter individuell mit dem AG einigen und möchten sich darauf berufen, dass in ihrem Arbeitvertrag die Stadt als Arbeitsstandort eingetragen, in der wir jetzt arbeiten. Man ist an den BR herangetreten mit der Frage, ob man dadurch etwas ausrichten könnte bzgl. Sozialplan?
Community-Antworten (1)
20.12.2007 um 00:10 Uhr
Hallo Cola13
Ist euch der §111 BetrVG bekannt? Ihr seid mit im Boot, bzw. man hätte schon längst von der GF mit euch reden müssen.
Hier steht:
§ 111 Betriebsänderungen 1In Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern hat der Unternehmer den Betriebsrat über geplante Betriebsänderungen, die wesentliche Nachteile für die Belegschaft oder erhebliche Teile der Belegschaft zur Folge haben können, rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und die geplanten Betriebsänderungen mit dem Betriebsrat zu beraten. 2Der Betriebsrat kann in Unternehmen mit mehr als 300 Arbeitnehmern zu seiner Unterstützung einen Berater hinzuziehen; § 80 Abs. 4 gilt entsprechend; im Übrigen bleibt § 80 Abs. 3 unberührt. 3Als Betriebsänderungen im Sinne des Satzes 1 gelten
1.Einschränkung und Stillegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen, 2.Verlegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen, 3. .....
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