Stellenausschreibung Feuerwehr / Wohnortwechsel - kann ein Bewerber, welcher ca. 30 KM entfernt von Stadt X wohnt, bei Beibehaltung seines Wohnsitzes abgelehnt werden?
Hallo!
Bei einer Stellenausschreibung im Bereich "Feuerwehr und Rettungsdienst" im als Beamtendienstverhältnis, steht in der entsprechenden Ausschreibung : "Bei einer Einstellung setzen wir Ihre Bereitschaft voraus, Ihren Wohnsitz in die Stadt X bzw. in unmittelbarer Umgebung der Stadt X zu velegen."
Frage:
Ist dies rechtens? bzw. kann ein Bewerber, welcher ca. 30 KM entfernt von Stadt X wohnt, bei Beibehaltung seines Wohnsitzes abgelehnt werden?
Im voraus besten Dank für Eure Einschätzung!!!
Community-Antworten (16)
16.07.2009 um 12:35 Uhr
Ja, isrt auch im im Bereich "Feuerwehr und Rettungsdienst" voll nachvollziehbar. Denn gerade hier kommt es ja auf Zeit an. Also in kürzester Zeit ggf. im Stützpunkt bzw. dann auch am Einsatzort zu sein.
Gerdae in dem Bereich "Feuerwehr und Rettungsdienst" kommt es ja immer wieder vor, dass bei Alarm auch die Kräfte welche nicht am Stützpunkt sind, also zu Hause mit herangezogen werden müssen.
Was würdest Du sagen, wenn es bei Dir brennt oder eines dringenden Rettungseinsatzes bedarf und man Dir saggen würde, sorry, es dauert leider etwas, die Rettungskräfte müssen da sie von zu Hause gerufen werden erst anreisen. :-(
16.07.2009 um 12:48 Uhr
@ LastManStanding Erwin hat recht! Das Recht auf Freizügigkeit kann vom Arbeitgeber eingeschränkt werden, wenn dies unabdingbar zur Erfüllung seiner Arbeitsvertraglichen Pflichten notwendig ist. Auch in Tarivverträgen kann eine solche Verpflichtung festgelegt werden. (BAG Urteil vom 07.06. 2006 - 4 AZR 316/ 05)
Im Übrigen hätte ich auch gerne schnell die Feuerwehr vor Ort, wenns bei mir brennt! ;-)
16.07.2009 um 13:03 Uhr
@Oluscha, erwin Wir reden hier vermutlich aber von einer Berufsfeuerwehr...
16.07.2009 um 13:28 Uhr
@ Olusha
AG-Urteil bei einer Hausmeisterstelle absolut nachvollziehbar. Aber bei der Feuerwehr mit "festen" Dienstzeiten???
Finde leider zum Thema "Feuerwehr" diesbezüglich nur sehr wenige Infos!
@ All
Kölner hat recht.
Ich habe vergessen zu erwähnen, dass es sich selbstveständlich um eine Stelle bei der Berufsfeuerwehr handelt, wo es feste Dienst- bzw. Schichtpläne (24 Stunden) gibt.
Dennoch schon jetzt mal "Danke" für die Mühe
16.07.2009 um 13:44 Uhr
@ Kölner Bei einer Einstellung entscheidet der AG doch ohnehin, wen er einstellt oder nicht. Sieht das jetzt im Beamtenverhältnis anders aus, oder wie verhält sich das ???
16.07.2009 um 13:45 Uhr
@LastManStanding Das kann man als AG verlangen... ...allerdings muss man als AN/Beamter dem nicht nachkommen.
@Oluscha Versuch' mal hauptberufliche Bürgermeisterin zu werden. Dann bist Du sogar gezwungen Dein Wohnort zu verlegen.
16.07.2009 um 13:55 Uhr
Die meisten Beamtengesetze sehen die Residenzpflicht vor. In Bayern z.B. Art 82 BayBG. Diese kann durch Verordnungen konkretsiert werden. In Bayern sehen solche Verordnungen in der Regel vor, dass bei Beamte im Feuerwehrdienst der Wohnort max. 20 km vom Dienstsitz entfernt sein darf.
Ich sehe das auch als gerechtfertigt an, da Beamte der Berufsfeuerwehr ggf bei Großeinsätzen auch außerhalb der festen Dienstzeiten zum Dienst gerufen werden können.
16.07.2009 um 14:06 Uhr
@ paula Du scheinst ja in juristischen Angelegenheiten sehr fitt zu sein!!! Wie siehst du das, ist der Einsatz von Berufsfeuerwehrlern wenn sie laut Schichtplan im frei sind bei Großeinsätzen durch den § 14 ArbZG gedeckt?
In der Regel bedroht ein solcher Einsatz ja nicht das eigene Unternehmen.
Oder gibt es da auch eine andere Rechtsgrundlage???
16.07.2009 um 14:15 Uhr
@Oluscha AZV für Beamte geläufig?
16.07.2009 um 14:19 Uhr
@ paula Danke, jetzt ja. Bin privatwirtschaftlicher BR und habe diesen § regelmäßig überblättert. :-)
Nachtrag: Nanu, wo ist denn jetzt die Antwort von paula geblieben??? :-(
16.07.2009 um 14:23 Uhr
@ kölner Nein, werde mich aber informieren. Danke!!! :-)
16.07.2009 um 15:57 Uhr
@Kölner
auch die Berufsfeuerwehr greif ggf. im Notfall auf AN/rettungskräfte zu welche nicht im Stützpunkt sind, also Anwesenheit haben, sondern zu Hause teil in Bereitschaft sind. Daher sehe ich es auch hier als rechtmäßig an.
Die aktive Dienstbereitschaft ist immer nur auf den Normalfall, nicht auf ein mehr aus besonderen Gründen ausgerichtet.
Also, zur Klarstellung nochmals: Habe gerade einfach einmal unsere berufsfeuerwehr angrufen Auch dort gilt die Residenzpflicht, hier mit einem Radius von 20 Km. Folgender Hinweis wurde auch noch gegeben, Auch die Beamten der Feuewehr sind wie Polizeibeamte immer im Dienst, haben also in der Freizeit "Bereitschaft für Sonderfälle". Auch hier müssen Bewerber ggf. umziehen.
16.07.2009 um 16:29 Uhr
@erwin Bei den einzig wahren und guten Kölnern ist es nicht so. Bei den Hamburgern auch nicht. München und Hannover wollen die Beamten wieder am liebsten in der jeweiligen Wache selbst wohnen haben und beim EuGH ist ein Verfahren gegen die die Wohnsitznahmeregelung anhängig. Fazit:
- Es ist also von BF zu BF verschieden.
- Du hast grundsätzlich mehr recht als ich
- Beamte sollen sich gefälligst im Katastrophenfall direkt zum Dauerdienst einteilen lassen
- Freizeit bei Beamten ist sowieso quatsch Die Absurdität dieser Wohnsitznahmeregelung zeigt sich z.B. dann, wenn man als BF-Beamter an einem freien Tag mal eben in eine ganz andere Stadt fährt und auch nicht am Wohnsitz weilt.
Es ist ja schon unglaublich, was man für eine Antwort in diesem Forum bereit ist zu tun (Du telefonierst sogar mit Deiner BF über die 112!).
16.07.2009 um 17:29 Uhr
@ kölner
aufgrund der maroden und teilweise instabilen verhältnisse der bausubstanzen insbesondere im innenstadtbereich hätte eine residenzpflicht bei den "einzig wahren und guten kölnern" auch wenig sinn....
16.07.2009 um 19:51 Uhr
@Kölner
bei solchen Fragen bei Verantwortlichen, hier die Feuerwehr, die durchaus Sinn machen rufen vermutlich nur "Kölner" diese über die 112 an. Andere nutzen den "nirmalen Hauptanschluss der Wehren, die übrigens gerne auch solche Fragen ebantworten. PS. Auch diese haben BR/PR welchen Koll. gerne auch solche Fragen beantworten. Mal sehen ob der EuGH das Beamtenrecht / BBG auf den Kopf stellt. Beamte und Staat haben nun einmal ein anderes, gegenseitiges Dienst- und Treueverhältnis. Dazu gehört nun auch einmal die Residenzpflicht. Aber auch die Alimentationspflicht des Dienstherren bis zum Tode des Beamten und ggf. seiner Familie. Wer Beamte werden möchte sollte dieses wissen, gewzungen wird keiner.
Es ist nun halt einmal so, das "Arbeits-/Dienstverhältnis des Beamten unterscheidet sich in vielen Punkten von dem des "normalen" AN
16.07.2009 um 22:22 Uhr
Vielen lieben Dank für Eure Antworten und die lebhafte Diskussion.
Habt mir definitiv weitergeholfen!!!
Bis die Tage!!!
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