Stimmauszählung öffentlich aushänegen?
Darf der Wahlvorstand die Stimmenauszählung öffentlich(Schwarze Brett) aushängen und bekanntgeben oder sollte er nur die BR-Mitglieder benennen ohne die Stimmzahl!?
Danke und Gruß
Community-Antworten (3)
16.05.2014 um 09:25 Uhr
Hallo,
der Wahlvorstand darf das schon. Nur ich sehe den Sinn in diesem Vorhaben nicht.
Gruß Hörselgau
16.05.2014 um 11:14 Uhr
Der Wahlvorstand macht die Bekanntgabe der neuen b r Mitglieder nach Ablauf der drei Tagesfrist an der selben Stelle bekannt wo auch das wahlausschreiben hing.hier sind die Namen der gewählten , der listennamen und die listennummer angegeben.
Die Stimmenzahl kommt nicht dazu.
Jeder Mitarbeiter im unternehmen kann Einsicht beim Wahlvorstand in die Wahlniederschrift verlangen, hier lassen sich die Einzelheiten der stimmauszählung entnehmen.diese liegt im Geschäftszimmer des Wahlvorstandes aus. Bzw , wird auf Verlangen gezeigt.
16.05.2014 um 12:07 Uhr
Mit Aushang der gesetzlichen Mindestangaben beginnt die Einspruchsfrist zu laufen.
Es spricht nichts dagegen, zusätzlich die Stimmverteilung bekannt zu geben.
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