Kann der Betriebsrat nachträglich Nachrücker für den Wahlvorstand bestellen?
Der Betriebsrat hatte rechtzeitig 3 Mitglieder für den Wahlvorstand bestellt, aber keine Nachrücker. Alle Wahlvorstandssitzungen verliefen auch reibungslos. Eine Woche vor der Wahl stellt sich heraus, dass zwei Wahlvorstandsmitglieder bei der Wahl und bei der anschließenden Stimmauszählung unwiderruflich fehlen werden und nur der Vorsitzende anwesend ist. Die Wahl selbst (3 Stunden) kann er ja mit Wahlhelfern durchziehen, aber wie sieht es mit der Stimmauszählung aus? Unabhängig davon, ob er es darf, möchte der Vorsitzende nicht alleine entscheiden, ob ggfs. ein Stimmzettel gültig oder ungültig ist (erst recht nicht deswegen, weil er selbst zur Wahl steht und sich nicht Vorteilsnahme im Amt nachsagen lassen will). Ist es möglich, dass der Betriebsrat kurzfristig einen (oder zwei?) Nachrücker für den Wahlvorstand bestellt, die dann bei der Stimmauszählung ggfs. mitentscheiden können? Oder bleibt nur die Möglichkeit, die Stimmauszählung auf einen anderen Termin zu verschieben, an dem mindestens zwei Wahlvorstandsmitglieder anwesend sind?
Community-Antworten (3)
11.05.2006 um 18:17 Uhr
Däubler, 10. Aufl., §16 RN 16 Fitting, 22. Aufl., §16 RN 37
Hat der WV trotz Nachrückens der Ersatzmitglieder nicht mehr die erforderliche Mitgliederzahl, ist er vom BR unverzüglich zu ergänzen.
Etwas anderes habe ich nicht gefunden! Halte es für rechtens und vor allem für notwendig, 2 Ersatzmitglieder "nachzubestellen".
17.05.2006 um 22:22 Uhr
Nein, der Wahlvorstand hat die Möglichkeit für die Wahl soviel Wahlhelfer wie er benötigt, zubestellen.
17.05.2006 um 22:26 Uhr
Heini,
Wahlhelfer würden hier nix helfen!
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