Ist die Teilnahme an der Stimmauszählung zur Betriebsratswahl für Arbeitnehmer Arbeitszeit?
Die Stimmauszählung bei einer Betriebsratswahl ist ja öffentlich. Wenn sich Mitarbeiter dafür interessieren und an der Auszählung teilnehmen wollen, ist diese Zeit dann Arbeitszeit? Beispiel: 18 Uhr ist Stimmauszählung und ein Mitarbeiter dessen Arbeitszeit um 16 Uhr endet, erscheint zu 18 Uhr in der Firma um an der Auszählung teilzunehmen. Kann er sich für diese Zeit einschecken?! Oder zweites Beispiel, die Auszählung findet wärend seiner Schicht statt. Hat der Mitarbeiter Anspruch für die Auszählung von seiner Arbeit freigestellt zu werden? Ist es dann Arbeitszeit oder Pause?
Community-Antworten (2)
27.10.2005 um 11:39 Uhr
Jetzt habe ich einen Tag gewartet, in der Hoffnung einer weiss es besser - aber nichts.
Ich würde davon ausgehen, dass im normalen Tagesgeschehen der Besuch der Stimmenauszählung zur Arbeitszeitgehört (wie z.B. das Aufsuchen des Betriebsrats); aber extra zur Stimmauszählung in den Betrieb kommen ? Da habe ich meine Zweifel, ob man da nicht vom Privatvergnügen sprechen muss.
27.10.2005 um 11:57 Uhr
Ich glaube auch nicht, daß für die Anwesenheit bei der Auszählung Arbeitszeit gerechnet werden darf. Bei uns war es letztes Mal so, daß jeder, der gerade Zeit oder Pause hatte, für ein paar Minuten vorbeigeschaut hat.
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