Erstellt am 15.05.2014 um 13:25 Uhr von paula
der AG muss ihr nach der Elternzeit einen vergleichbaren Arbeitsplatz anbieten. Das ist seine Sache. Der AG muss nicht ihren jetzigen Arbeitsplatz für sie freihalten oder dann wieder frei machen. Daher ist eure Idee nett aber wenn der AG nicht will wird es nicht klappen
Erstellt am 15.05.2014 um 13:39 Uhr von gironimo
> Es ist nicht ersichtlich, wo sie dann angemessen eingesetzt werden könnte<
drei Jahre ist eine lange Zeit. Da solltet Ihr der Kollegin die Angst ein wenig nehmen.
Erstellt am 15.05.2014 um 13:39 Uhr von seesee
Ja, Paula, das wissen wir. Allerdings ist nicht ersichtlich, wo ein vergleichbarer Arbeitsplatz sein könnte. Deshalb wäre eine Befristung mehr als sinnvoll. Aber ich werden den AG darauf ansprechen. Er muss sich ja etwas dabei gedacht haben.
Erstellt am 15.05.2014 um 16:10 Uhr von Pjöööng
Wenn der Arbeitgeber eine unbefristete Einstellung für sinnvoll hält, dann kann er das tun. Wenn es in drei Jahren dazu kommt, dass mit Rückkehr der jungen Mutter eine Einkäuferin zu viel im Unternehmen ist, dann kann dies dazu führen, dass der Arbeitgeber sich Gedanken über die vorzeitige Beendigung eines Arbeitsvertrages machen muss. Hierbei muss er eine Sozialauswahl durchführen. Nicht unwahrscheinlich dass die Arbeitnehmerin mit 2 unterhaltspflichtigen Kindern und für uns unbekannter Betriebszugehörigkeit hierbei sozial schützenswerter ist als die Kollegin ohne Kinder mit drei Jahren Betriebszugehörigkeit.
Erstellt am 15.05.2014 um 22:57 Uhr von seesee
Demnach wäre also der Arbeitsplatz der werdenden Mutter gefährdet, was ein Zustimmungsverweigerungsgrund für die unbefristete Neueinstellung wäre...
Erstellt am 16.05.2014 um 01:17 Uhr von blackjack
# was ein Zustimmungsverweigerungsgrund für die unbefristete Neueinstellung wäre...#
nö!
Erstellt am 16.05.2014 um 06:17 Uhr von seesee
Wieso no? § 99: Der Br kann die Zustimmung verweigern, wenn die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht, dass infolge der personellen Maßnahme im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer gekündigt werden oder sonstige Nachteile erleiden. Also ich sehe die Nicht-Weiterbeschäftigung auf dem eigenen Arbeitsplatz bzw. die Versetzung oder gar den Verlust des Arbeitsplatzes nach Sozialauswahl schon als Nachteil...