Neubesetzung des Arbeitsplatzes einer werdenden Mutter
Hallo,
eine Mitarbeiterin bekommt im Oktober voraussichtlich ihre Zwillinge. Heute gab es eine interne Stellenausschreibung für ihren Arbeitsplatz (Einkäuferin); allerdings ohne Befristung. Die Zwillingsmama will wieder in den Betrieb kommen, wenn die Kleinen 3 Jahre alt sind. Es ist nicht ersichtlich, wo sie dann angemessen eingesetzt werden könnte, wenn "ihr" Arbeitsplatz von der neuen Kraft besetzt ist. Welche Möglichkeiten hat der BR bzw. würdet Ihr auf eine Befristung der Stellenausschreibung bestehen? Verständlicherweise bangt die Mitarbeiterin jetzt schon um ihren Arbeitsplatz...
Community-Antworten (7)
15.05.2014 um 15:25 Uhr
der AG muss ihr nach der Elternzeit einen vergleichbaren Arbeitsplatz anbieten. Das ist seine Sache. Der AG muss nicht ihren jetzigen Arbeitsplatz für sie freihalten oder dann wieder frei machen. Daher ist eure Idee nett aber wenn der AG nicht will wird es nicht klappen
15.05.2014 um 15:39 Uhr
Es ist nicht ersichtlich, wo sie dann angemessen eingesetzt werden könnte<
drei Jahre ist eine lange Zeit. Da solltet Ihr der Kollegin die Angst ein wenig nehmen.
15.05.2014 um 15:39 Uhr
Ja, Paula, das wissen wir. Allerdings ist nicht ersichtlich, wo ein vergleichbarer Arbeitsplatz sein könnte. Deshalb wäre eine Befristung mehr als sinnvoll. Aber ich werden den AG darauf ansprechen. Er muss sich ja etwas dabei gedacht haben.
15.05.2014 um 18:10 Uhr
Wenn der Arbeitgeber eine unbefristete Einstellung für sinnvoll hält, dann kann er das tun. Wenn es in drei Jahren dazu kommt, dass mit Rückkehr der jungen Mutter eine Einkäuferin zu viel im Unternehmen ist, dann kann dies dazu führen, dass der Arbeitgeber sich Gedanken über die vorzeitige Beendigung eines Arbeitsvertrages machen muss. Hierbei muss er eine Sozialauswahl durchführen. Nicht unwahrscheinlich dass die Arbeitnehmerin mit 2 unterhaltspflichtigen Kindern und für uns unbekannter Betriebszugehörigkeit hierbei sozial schützenswerter ist als die Kollegin ohne Kinder mit drei Jahren Betriebszugehörigkeit.
16.05.2014 um 00:57 Uhr
Demnach wäre also der Arbeitsplatz der werdenden Mutter gefährdet, was ein Zustimmungsverweigerungsgrund für die unbefristete Neueinstellung wäre...
16.05.2014 um 03:17 Uhr
was ein Zustimmungsverweigerungsgrund für die unbefristete Neueinstellung wäre...#
nö!
16.05.2014 um 08:17 Uhr
Wieso no? § 99: Der Br kann die Zustimmung verweigern, wenn die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht, dass infolge der personellen Maßnahme im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer gekündigt werden oder sonstige Nachteile erleiden. Also ich sehe die Nicht-Weiterbeschäftigung auf dem eigenen Arbeitsplatz bzw. die Versetzung oder gar den Verlust des Arbeitsplatzes nach Sozialauswahl schon als Nachteil...
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