Wiedergewählt in den BR - Schulung
Hallo, ich bin wiedergewählt worden und hatte meine letzte Schulung (AR2&3 Kompakt) im Jahre 2011. Neue BR-Periode .....wie schaut der Schulungsanspruch aus, weil eine auffrischung wäre nicht schlecht.
Gruß und Danke für eure Antworten.
Community-Antworten (3)
15.05.2014 um 15:43 Uhr
Da solltest Du nach ausdrücklich genannten Auffrischungsseminaren oder "Neuste Rechtsprechung" oder ähnliches schauen. Und wenn der BR dann das Seminar für erforderlich hält, muss er es beschließen.
15.05.2014 um 19:57 Uhr
Als BR Mitglied hast Du das Recht auf eine Teilnahme an einem Dir zugute kommenden Seminar. Dies ist durch das BetrVG §37 Abs.6 abgesichert.
15.05.2014 um 20:08 Uhr
Rohrflunder
es geht nicht um "zugute kommende" sondern um erforderliche Seminare
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