Wiedergewählt in den BR - Schulung
Hallo, ich bin wiedergewählt worden und hatte meine letzte Schulung (AR2&3 Kompakt) im Jahre 2011. Neue BR-Periode .....wie schaut der Schulungsanspruch aus, weil eine auffrischung wäre nicht schlecht.
Gruß und Danke für eure Antworten.
Community-Antworten (3)
15.05.2014 um 15:43 Uhr
Da solltest Du nach ausdrücklich genannten Auffrischungsseminaren oder "Neuste Rechtsprechung" oder ähnliches schauen. Und wenn der BR dann das Seminar für erforderlich hält, muss er es beschließen.
15.05.2014 um 19:57 Uhr
Als BR Mitglied hast Du das Recht auf eine Teilnahme an einem Dir zugute kommenden Seminar. Dies ist durch das BetrVG §37 Abs.6 abgesichert.
15.05.2014 um 20:08 Uhr
Rohrflunder
es geht nicht um "zugute kommende" sondern um erforderliche Seminare
Verwandte Themen
Verbot des Arbeitgebers zu einer Schulung zu gehen
ÄlterHallo zusammen, ich bin gerade etwas unter Strom, da ich mich noch nicht so auskenne, was die Betriebsratsarbeit angeht. Deswegen meine Frage. Ich habe am Dienstag meinen Entschluss geäußert den Betr
BRV verweigert Betriebsverfassungsrecht-Schulung, wie vorgehen?
ÄlterHallo, ich als neuer BRM habe noch keine BVR Schulung gehabt und wenn ich mein Wunsch dem BRV erwähne (ich habe bei W.A.F. eine passende Schulung schon ausgewählt, jedoch wurde diese mit "das machen w
Chef zwingt BR zum stornieren einer Schulung
ÄlterBR hat in einer Sitzung beschlossen, das Mitglieder zur Schulung gehen. Beschluss ist in den m Betrieb befindlichen Briefkasten für das Personalbüro geworfen worden. Schulung ist in 1 Monat. Nach 2 Wo
Schulung als Versetzung bezeichnet - ist das möglich ?
ÄlterHallo liebe Kollegen & Kolleginen, habe folgendes Problem: Man verlangt von uns das wir in 300km Entfernung für eine Arbeit geschult werden, die wir nun lange genug machen.Der "Deckmantel" der sog
HILFE!!! 32 Tage Krank und nur 380 € Krankengeld!!!
ÄlterIch habe einen Fall, bei dem mir bisher keiner wirklich helfen kann. Im Laufe des Jahres 2023 habe ich mehrere befristete Arbeitsverträge bei der Stadt gehabt. Nun zum Vorfall: Mein letzter Arbeitsv