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Wiedergewählt in den BR - Schulung

W
WBrinkt
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich bin wiedergewählt worden und hatte meine letzte Schulung (AR2&3 Kompakt) im Jahre 2011. Neue BR-Periode .....wie schaut der Schulungsanspruch aus, weil eine auffrischung wäre nicht schlecht.

Gruß und Danke für eure Antworten.

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Community-Antworten (3)

G
gironimo

15.05.2014 um 15:43 Uhr

Da solltest Du nach ausdrücklich genannten Auffrischungsseminaren oder "Neuste Rechtsprechung" oder ähnliches schauen. Und wenn der BR dann das Seminar für erforderlich hält, muss er es beschließen.

R
Rohrflunder

15.05.2014 um 19:57 Uhr

Als BR Mitglied hast Du das Recht auf eine Teilnahme an einem Dir zugute kommenden Seminar. Dies ist durch das BetrVG §37 Abs.6 abgesichert.

P
paula

15.05.2014 um 20:08 Uhr

Rohrflunder

es geht nicht um "zugute kommende" sondern um erforderliche Seminare

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