Einsicht in Arbeitsvertrag bei Neueinstellung
Hallo Forum, mal wieder ein Frage. hat der Betriebsrat das Recht, nach einer Neueinstellung, der er zugestimmt hat, den Arbeitsvertrag des neuen Mitarbeiters einzusehen. Wenn ja, mit welcher Begründung bitte. Vielen Dank für die Antworten
Community-Antworten (1)
14.05.2014 um 17:13 Uhr
Recht? --> nein. Wenn er ihn euch zeigt, um sich beraten zu lassen, ist das ein ganz anderer Schuh. Aber wozu soll das ansonsten gut sein?
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