Neueinstellung - Einsicht Arbeitsvertrag?
Hallo, unser Arbeitgeber verweigert bei einer Neueinstellung die Einsichtnahme in den Arbeitsvertrag. Über alle weiteren Bedingungen (Befristung, Entlohnung, Stundenumfang, persönliche Daten) sind wir als BR informiert worden. Haben wir ein Anrecht auf Einsicht in den Arbeitsvertrag ?
Vielen Dank
Gruß Dudeck
Community-Antworten (3)
05.12.2008 um 13:30 Uhr
@Dudeck Ihr habt kein Recht die AV einzusehen.
05.12.2008 um 13:36 Uhr
DANKE für die zügige Antwort
05.12.2008 um 16:27 Uhr
§ 80 BetrVG - III. Informationspflichten des Arbeitgebers (Abs. 2 Satz 1)
Der BR ist somit ggf. auch über einzelne Vereinbarungen in den individuellen Arbeitsverträgen der AN zu unterrichten, so ausdrücklich BAG 18. 10. 88
Der BR hat u. a. die Einhaltung des Nachweisgesetzes zu überwachen, woraus sich grundsätzlich die Verpflichtung des AG ergibt, dem BR die ausgefüllten Arbeitsverträge bzw. die (in der Praxis seltenen) besonderen Niederschriften nach § 2 Abs. 1 Satz 1 NachwG vorzulegen (BAG 19. 10. 99)
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