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Neueinstellung - Einsicht Arbeitsvertrag?

D
Dudeck
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, unser Arbeitgeber verweigert bei einer Neueinstellung die Einsichtnahme in den Arbeitsvertrag. Über alle weiteren Bedingungen (Befristung, Entlohnung, Stundenumfang, persönliche Daten) sind wir als BR informiert worden. Haben wir ein Anrecht auf Einsicht in den Arbeitsvertrag ?

Vielen Dank

Gruß Dudeck

4.09003

Community-Antworten (3)

K
Kölner

05.12.2008 um 13:30 Uhr

@Dudeck Ihr habt kein Recht die AV einzusehen.

D
Dudeck

05.12.2008 um 13:36 Uhr

DANKE für die zügige Antwort

F
frager1

05.12.2008 um 16:27 Uhr

§ 80 BetrVG - III. Informationspflichten des Arbeitgebers (Abs. 2 Satz 1)

Der BR ist somit ggf. auch über einzelne Vereinbarungen in den individuellen Arbeitsverträgen der AN zu unterrichten, so ausdrücklich BAG 18. 10. 88

Der BR hat u. a. die Einhaltung des Nachweisgesetzes zu überwachen, woraus sich grundsätzlich die Verpflichtung des AG ergibt, dem BR die ausgefüllten Arbeitsverträge bzw. die (in der Praxis seltenen) besonderen Niederschriften nach § 2 Abs. 1 Satz 1 NachwG vorzulegen (BAG 19. 10. 99)

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