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Neueinstellung Arbeitsvertrag - muss der Arbeitgeber bei einer geplanten Neueinstellung auch den Arbeitsvertrag vorlegen?

P
peter-123
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, muss uns der Arbeitgeber bei einer geplanten Neueinstellung auch den Arbeitsvertrag vorlegen ?

Danke

4.00903

Community-Antworten (3)

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pirat

15.09.2008 um 22:25 Uhr

@peter, Nöö.....ein Recht auf Einsicht in den AV hat ein BR nicht...

D
DonJohnson

15.09.2008 um 22:28 Uhr

um auf deine Frage genau zu antworten: Der AG muß vor Neueinstellungen den AV nciht zeigen. Wenn der AN eingestellt ist und er ein BRM zur Einsichtnahme der Personalakte mitnimmt, oder denen die Einsicht gewährt, befindet sich darin auch der AV.

Aber mal ne andere Frage, warum will der BR das?

H
hennessy

16.09.2008 um 11:19 Uhr

Einsicht in die Personalakte ????

Der neue Mitarbeiter bekommt doch sowieso eine Kopie vom Arbeitsvertrag.

Aber was anderes, der Arbeitgeber muss zwar den Arbeitsvertrag nicht vorlegen, Er muß aber den Inhalt bekanntgeben.

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