neu gewählter BR während des Amtszeitbeginns in Urlaub
Hallo, uns, den Wahlvorstand, beschäftigt folgendes: am 20.05.14 wählen wir, bei uns wird nur eine Person gewählt, da unter 20 Beschäftigte. Es haben sich nur zwei Personen zur Wahl aufstellen lassen. Eine Person davon, ist während der Wahl und auch 10 Tage danach in Urlaub im Ausland. Wie ist die Vorgehensweise, wenn die Person die in Urlaub ist die meisten Stimmen bekommt, aber sich nicht zur Annahme der Wahl äußern kann und auch nicht an der konstituierenden Sitzung teilnehmen kann????? Was ist dann zu unternehmen?? Vielen Dank.
Community-Antworten (3)
14.05.2014 um 00:01 Uhr
Keine Ahnung. Sie hätte sich ja, wenn es ihr ernst gewesen ist, vorher zu allen Punkten äußern können! Aus dem Bauch heraus: Sie hat dann nicht reagiert --> keine Annahme der Wahl.
14.05.2014 um 01:05 Uhr
Ich sehe keine Probleme. Der gewählte muss binnen 3 Tagen ablehnen, ansonsten gilt die Wahl als angenommen (§ 17 Abs 1 WO). Die konstituierende Sitzung muss binnen 1 Woche einberufen werden, d.h. die Einladungen müssen raus und der Termin muss stehen. Das bedeutet aber nicht, dass die Sitzung in der ersten Woche stattfinden muss, ihr könnt also den Termin in eine passende Zeit legen.
14.05.2014 um 02:42 Uhr
Bei einem einköpfigen BR ist das ja ein echtes Problem. Da weiß vermutlich in der konstituierenden Sitzung niemand wen er zu Vorsitzenden wählen soll.
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