Halo liebe Kolleginnen und Kollegen,

eine Kollegin ist mit folgendem Anliegen auf uns zu gekommen:

In Ihrem Arbeitsvertrag ist beim Thema Gehalt folgendes geregelt: "Als Vergütung erhält die Arbeitnehmerin in freier Vereinbarung 2.800,-- € monatlich brutto. Bei Bewährung erfolgt nach Ablauf der Probezeit eine Anhebung des Gehaltes auf monatlich brutto 3.100,-- €"

Die Kollegin ist nach der Probezeit in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen worden. Das liegt 1 Jahr zurück. Die Gehaltserhöhung von 2.800 auf 3.100 € hat Sie jedoch nie erhalten.

Wie ist das Wort Bewährung in diesem Zusammenhang zu verstehen?
Nach Ansicht des Betriebsrates hätte eine Anhebung der Bezüge nach Beendigung der Probezeit erfolgen müssen. Wie sieht ihr das?

Wir können die arbeitsrechtliche Bedeutung des Wortes "Bewährung" in diesem Zusammenhang nicht deuten.

Vielen Dank für eure Hilfe vorab.