Erstellt am 13.05.2014 um 15:08 Uhr von blackjack
Nein, Betriebsratsarbeit ist keine Arbeitszeit im Sinne des ArbZG.
Erstellt am 13.05.2014 um 15:14 Uhr von rolfo
BR Arbeit und Sitzungen werden während der Arbeitszeit gemacht. Im Sinn des ArbZG ist es keine Arbeitszeit, wird aber als solche vergütet.
Was ist der Grund deiner Frage?
Erstellt am 13.05.2014 um 15:34 Uhr von DANNI
Ich bin neu gewählter Betriebsrat, arbeite in regelmäßiger Nachtschicht (22.30-6.00Uhr) unsere regelmäßigen Betriebsratsitzungen sind Dienstag vormittag 8.30Uhr bis ca 12.30, laut AG darf ich die Std der Sitzung vorab abgleiten, ich dürfte also um 2Uhr heim, wenn ich die 11 Std Ruhezeit einhalten will wird mir die Zeit vom Gleitzeitkonto abgezogen
Erstellt am 13.05.2014 um 15:37 Uhr von betriebsratten
mhmhmhm...vom Gleitzeitkonto abgezogen?
Dem Betriebsratsmitglied dürfen durch seine Amtsausübung keine Nachteile entstehen.
Interessant ist es mit der Ruhezeit-nach meinem Kenntnisstand greift z.B. eine Arbeitszeitüberschreitung über 10h nicht-eben da es sich ja um keine Arbeitszeit im Sinne des Gesetzes handelt...
Gruss von den Betriebsratten
Erstellt am 13.05.2014 um 15:53 Uhr von blackjack
@DANNI,
eventuell hilft dir folgender Link;
https:web.archive.org/web/20070606092550/http://www.lexrex.de/rechtsprechung/entscheidungen/ctg1079949707524/1294.html
Erstellt am 13.05.2014 um 18:06 Uhr von gironimo
Der § 37 BetrVG ist eindeutig. Fordere vom AG schon einmal vorab, dass Deine BR Tätigkeit im Sinne des § 37 BetrVG ordnungsgemäß verrechnet wird. Dann meldest Du Dich bei einem Seminar an und erfährst dort Details zum Ehrenamt.