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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Informationsweitergabe an die Belegschaft

C
celestro
Jan 2018 bearbeitet

Hallo !

Bei uns in der Belegschaft gibt es eine größere Anzahl an Personen, die gerne genauer informiert darüber wären, was der BR eigentlich macht. Sie finden, daß einige Informationen ja sicher nicht so geheim sind, als das man sie nicht darüber informieren dürfte.

Einige aus dem BR selbst hatten schon einmal die Idee, einen monatlichen Newsletter heraus zu bringen. Stellt sich nur die Frage, welche Informationen darf der BR überhaupt heraus geben ?

Wenn jemand neu eingestellt wird .... darf der BR dann nach der Einstellung mitteilen, daß zum 01.06. Person XYZ als Produktionsmitarbeiter eingestellt wurde ? Daten wie Gehalt, Geburtsdatum etc. sind natürlich tabu, aber einfach nur Name, Abteilung etc. ?

Danke und Gruß

2.520013

Community-Antworten (13)

G
gironimo

13.05.2014 um 15:46 Uhr

Der BR ist kein Geheimrat. Er kann und muss die AN über seine Arbeit informieren (Mindestanforderung: Tätigkeitsbericht in der BVS)

Er muss natürlich sicherstellen, dass die schutzwürdigen personenbezogenen Informationen der AN nicht verbreitet werden und hat über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 79 BetrVG zu schweigen.

Natürlich sollte man sich auch Gedanken machen, welche Informationsstrategie man betreibt. Informationen können ja bekanntlich auch Meinungen beeinflussen.

Im Übrigen bin ich der Meinung, dass es eigentlich Sache des AG ist, über Zu- und Abgänge von AN zu informieren.

P
Pickel

13.05.2014 um 16:06 Uhr

der BR stellt ja nicht ein, also hat er da auch nichts zu verkünden. Wichtig sind aber Infos über die Arbeiten, die man erreicht hat, ihr werdet ja wichtige Themen haben

C
celestro

13.05.2014 um 16:59 Uhr

Nun ja, ich war jetzt bei 2 Stizungen dabei und mir würde ehrlich gesagt nicht einfallen, was man außer den Einstellungen überhaupt groß im Newsleltter unterbringen könnte.

Kündigungen ? Eher nicht ...

Mobbingvorwürfe ? Nein ...

Umgruppierungen ? Nein ...

Beschlüsse, das BR-Mitglieder an Schulungen teilnehmen sollen ? Ja ...

Teilnahme an Sicherheitsbegehungen ? Ja ...

aber soll das alles sein ?

P
paula

13.05.2014 um 17:14 Uhr

böser Vermutungsmodus an:

der AG bindet euch nicht in alle mitbestimmungspflichtige Themen ein....

C
celestro

13.05.2014 um 18:19 Uhr

Wäre möglich !

Kann jemand denn mal ein paar Beispiele nennen, was so alles an Arbeit erledigt wird und worüber Ihr in der BVS berichtet ? Denn viel mehr als oben genannt ist mir nicht an Info vom BR in Erinnerung. Also von vor der Zeit, BR zu sein.

O
Oblatixx

13.05.2014 um 18:41 Uhr

  • Vorstellung der Azubis
  • Vorstellung von neu eingestellten
  • aktuelle Rechtsprechung
  • kuriose Rechtsprechung
  • Gesundheitstips
  • gesundes Essen
  • Stressbewältigung
  • Büroarbeitsplätze und ihre Gefahren
  • geplante Veränderungen im Betrieb
  • Kantinengeflüster
  • soziales
  • neues im Arbeitsschutz
  • Schwerpunkte Unfallgeschehen
  • Schwerpunkte Krankenstand
  • Aufklärung über Wegeunfälle usw ... usw ...

Da fällt mir eine ganze Menge ein, solch ein Blatt zu füllen und lesenswert zu machen.

C
celestro

13.05.2014 um 19:08 Uhr

Danke für die Ideen. Allerdings liest sich das eher wie eine Info der Abteilungen HR (1+2), BR (3+4) und Arbeitsschutz (5-8 und 12-15).

O
Oblatixx

13.05.2014 um 19:27 Uhr

Überall hängt ihr mit drin, und wenn sich das wie von einer anderen Abteilung liest, dann ist das euer Problem. Bringt es doch lebendig rüber, nicht nur Zahlen an die Wand werfen, die interessieren die wenigsten. Wir hatten die letzen 6 Jahre damit keine Probleme, auch vom Rande des BR-Geschehens zu berichten und unser Blatt wurde meist schon erwartet. Und die BVs waren immer sehr gut besucht ... ;))

O
Oblatixx

13.05.2014 um 19:29 Uhr

eine Info der Abteilungen HR (1+2), eben nicht, wir hatten ein Foto der Leute am Arbeitsplatz drin und ein kleines Interview (woher, warum, Hobbys, Ziele ...)

BR (3+4) Naja, das seid ja wohl ihr

Arbeitsschutz (5-8 und 12-15). Aber hallo, eine sehr wichtige und interessante Spielwiese für euch

P
paula

13.05.2014 um 19:54 Uhr

"eben nicht, wir hatten ein Foto der Leute am Arbeitsplatz drin und ein kleines Interview (woher, warum, Hobbys, Ziele ...)"

wenn die Leute mitspielen ;) kenne ein BR der dachte er dürfe das eine oder andere einfach in die BR Zeitung geben und hat dann noch die Fotos der Bewerbung genommen.... oh gab das Ärger! ;)

aber mit Kreativität geht da eine Menge!

O
Oblatixx

13.05.2014 um 20:18 Uhr

hat dann noch die Fotos der Bewerbung genommen.... oh gab das Ärger! ;) Die möchtegern Götter sterben wohl nie aus.

aber mit Kreativität geht da eine Menge! Das ist doch meine Rede ... ;))

Z
zdophers

14.05.2014 um 14:24 Uhr

"Die möchtegern Götter sterben wohl nie aus."

Verstehe ich nicht.

Wenn ich einen BR dafür zur Rechenschaft ziehen würde, dass er ungenehmigte Fotos von mir veröffentlicht, wäre ich ein Möchtegerngott?

O
Oblatixx

14.05.2014 um 15:43 Uhr

Wenn ich einen BR dafür zur Rechenschaft ziehen würde, dass er ungenehmigte Fotos von mir veröffentlicht, wäre ich ein Möchtegerngott? Wie kommst Du darauf? Muss ich dir wirklich jetzt erklären, dass ich die Betriebsräte meine, die denken, dass sie alles dürfen?

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