Erstellt am 13.05.2014 um 13:46 Uhr von gironimo
Der BR ist kein Geheimrat. Er kann und muss die AN über seine Arbeit informieren (Mindestanforderung: Tätigkeitsbericht in der BVS)
Er muss natürlich sicherstellen, dass die schutzwürdigen personenbezogenen Informationen der AN nicht verbreitet werden und hat über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 79 BetrVG zu schweigen.
Natürlich sollte man sich auch Gedanken machen, welche Informationsstrategie man betreibt. Informationen können ja bekanntlich auch Meinungen beeinflussen.
Im Übrigen bin ich der Meinung, dass es eigentlich Sache des AG ist, über Zu- und Abgänge von AN zu informieren.
Erstellt am 13.05.2014 um 14:06 Uhr von Pickel
der BR stellt ja nicht ein, also hat er da auch nichts zu verkünden. Wichtig sind aber Infos über die Arbeiten, die man erreicht hat, ihr werdet ja wichtige Themen haben
Erstellt am 13.05.2014 um 14:59 Uhr von celestro
Nun ja, ich war jetzt bei 2 Stizungen dabei und mir würde ehrlich gesagt nicht einfallen, was man außer den Einstellungen überhaupt groß im Newsleltter unterbringen könnte.
Kündigungen ? Eher nicht ...
Mobbingvorwürfe ? Nein ...
Umgruppierungen ? Nein ...
Beschlüsse, das BR-Mitglieder an Schulungen teilnehmen sollen ? Ja ...
Teilnahme an Sicherheitsbegehungen ? Ja ...
aber soll das alles sein ?
Erstellt am 13.05.2014 um 15:14 Uhr von paula
böser Vermutungsmodus an:
der AG bindet euch nicht in alle mitbestimmungspflichtige Themen ein....
Erstellt am 13.05.2014 um 16:19 Uhr von celestro
Wäre möglich !
Kann jemand denn mal ein paar Beispiele nennen, was so alles an Arbeit erledigt wird und worüber Ihr in der BVS berichtet ? Denn viel mehr als oben genannt ist mir nicht an Info vom BR in Erinnerung. Also von vor der Zeit, BR zu sein.
Erstellt am 13.05.2014 um 16:41 Uhr von Oblatixx
- Vorstellung der Azubis
- Vorstellung von neu eingestellten
- aktuelle Rechtsprechung
- kuriose Rechtsprechung
- Gesundheitstips
- gesundes Essen
- Stressbewältigung
- Büroarbeitsplätze und ihre Gefahren
- geplante Veränderungen im Betrieb
- Kantinengeflüster
- soziales
- neues im Arbeitsschutz
- Schwerpunkte Unfallgeschehen
- Schwerpunkte Krankenstand
- Aufklärung über Wegeunfälle
usw ... usw ...
Da fällt mir eine ganze Menge ein, solch ein Blatt zu füllen und lesenswert zu machen.
Erstellt am 13.05.2014 um 17:08 Uhr von celestro
Danke für die Ideen. Allerdings liest sich das eher wie eine Info der Abteilungen HR (1+2), BR (3+4) und Arbeitsschutz (5-8 und 12-15).
Erstellt am 13.05.2014 um 17:27 Uhr von Oblatixx
Überall hängt ihr mit drin, und wenn sich das wie von einer anderen Abteilung liest, dann ist das euer Problem. Bringt es doch lebendig rüber, nicht nur Zahlen an die Wand werfen, die interessieren die wenigsten.
Wir hatten die letzen 6 Jahre damit keine Probleme, auch vom Rande des BR-Geschehens zu berichten und unser Blatt wurde meist schon erwartet. Und die BVs waren immer sehr gut besucht ... ;))
Erstellt am 13.05.2014 um 17:29 Uhr von Oblatixx
> eine Info der Abteilungen HR (1+2),
eben nicht, wir hatten ein Foto der Leute am Arbeitsplatz drin und ein kleines Interview (woher, warum, Hobbys, Ziele ...)
> BR (3+4)
Naja, das seid ja wohl ihr
> Arbeitsschutz (5-8 und 12-15).
Aber hallo, eine sehr wichtige und interessante Spielwiese für euch
Erstellt am 13.05.2014 um 17:54 Uhr von paula
"eben nicht, wir hatten ein Foto der Leute am Arbeitsplatz drin und ein kleines Interview (woher, warum, Hobbys, Ziele ...)"
wenn die Leute mitspielen ;) kenne ein BR der dachte er dürfe das eine oder andere einfach in die BR Zeitung geben und hat dann noch die Fotos der Bewerbung genommen.... oh gab das Ärger! ;)
aber mit Kreativität geht da eine Menge!
Erstellt am 13.05.2014 um 18:18 Uhr von Oblatixx
> hat dann noch die Fotos der Bewerbung genommen.... oh gab das Ärger! ;)
Die möchtegern Götter sterben wohl nie aus.
> aber mit Kreativität geht da eine Menge!
Das ist doch meine Rede ... ;))
Erstellt am 14.05.2014 um 12:24 Uhr von zdophers
"Die möchtegern Götter sterben wohl nie aus."
Verstehe ich nicht.
Wenn ich einen BR dafür zur Rechenschaft ziehen würde, dass er ungenehmigte Fotos von mir veröffentlicht, wäre ich ein Möchtegerngott?
Erstellt am 14.05.2014 um 13:43 Uhr von Oblatixx
> Wenn ich einen BR dafür zur Rechenschaft ziehen würde,
> dass er ungenehmigte Fotos von mir veröffentlicht, wäre ich ein Möchtegerngott?
Wie kommst Du darauf?
Muss ich dir wirklich jetzt erklären, dass ich die Betriebsräte meine, die denken, dass sie alles dürfen?