Bewerbungsfrist obwohl man sich nicht bewerben kann?
Guten morgen zusammen,
ich hab da mal wieder eine frage.
Im Standort wurde eine Stelle Ausgeschrieben (auf Papier), auf die man sich Bewerben kann. Die Bewerbung erfolgt allerdings Online, jetzt das Problem. Online gibt es dazu aber leider nichts, man kann sich also überhaupt nicht Bewerben. Kann die Bewerbungsfrist dann trotzdem laufen? Ich bin der Meinung, das diese nicht laufen kann, wenn man sich nicht bewerben kann. Da es sich um eine Leiterposition handelt, wurde die Anfrage vom BL damit abgewehrt, das der BR da kein Mitsprache recht hat.
Kann man hier als BR absolut nicht handeln?
Community-Antworten (15)
08.09.2022 um 11:31 Uhr
auch hier erstmal die Frage: Habt ihr eine BV zu dem Thema interne Bewerbungen?
Was ist eine Leiterposition und welche "Rechte" hat der Stelleninhaber?
08.09.2022 um 11:39 Uhr
Erstmal würde ich klären, ob "Leiterposition" = "leitender Angestellter" bedeutet. Dann wäre der BR nicht in der Mitbestimmung, sondern müsste lediglich nach § 105 BetrVG informiert werden.
Ein wichtiger Anhaltspunkt für die Beurteilung ist, ob die Person dazu ermächtigt wird, Einstellungen für den AG vorzunehmen.
Kann das nicht bejaht werden, und handelt es sich um einen normalen Angestellten mit Führungsaufgaben, ist der BR ganz normal nach §99 BetrVG mitbestimmungspflichtig.
Eine interne Bewerbung muss zudem unter Berücksichtigung des AGG formuliert sein. Auf jeden Fall muss sie jedermann zugänglich sein.
Aus meinem Rechtsverständnis heraus würde ich sagen, dass das AGG auch dann nicht eingehalten wird, wenn nur bestimmte Personenkreise die Möglichkeit der Bewerbung haben. Zu dieser konkreten Konstellation konnte ich allerdings keine Quellen finden.
Aber wie gesagt, um da was machen zu können, muss man erstmal prüfen ob das BetrVG hier überhaupt greift.
08.09.2022 um 12:07 Uhr
@Muschelschubser Soweit ich weiß, darf der Angestellte auch Einstellungen vornehmen, bzw. sich den Bewerber mit aussuchen, den er für richtig hält. Wenn der Betriebsleiter mal nicht im Haus sein sollte, ist dieser seine Vertretung.
Der BR möchte auch nicht "mitbestimmen" wer es wird.
Tatsache ist, das die Ausschreibung in schriftlicher Form ausgehängt wurde, mit dem Hinweis wo man sich bewerben muss. Wenn man dem Hinweis folgt, gibt es die Möglichkeit eine Bewerbung ab zuschicken aber nicht. Man kann sich also überhaupt nicht Bewerben. Ich sehe das halt ähnlich wie Muschelschubser das hier die AGG nicht eingehalten wird. Bewerbungsphase ohne die Möglichkeit sich bewerben zu können.
08.09.2022 um 12:19 Uhr
@Muschelschubser "Ein wichtiger Anhaltspunkt für die Beurteilung ist, ob die Person dazu ermächtigt wird, Einstellungen für den AG vorzunehmen. Kann das nicht bejaht werden, und handelt es sich um einen normalen Angestellten mit Führungsaufgaben, ist der BR ganz normal nach §99 BetrVG mitbestimmungspflichtig." --> falsch wenn das bejaht werden kann, kann man von LA ausgehen, d.h. aber nicht, das der Umkehrschluss ist "Kann das nicht bejaht werden, und handelt es sich um einen normalen Angestellten mit Führungsaufgaben, ist der BR ganz normal nach §99 BetrVG mitbestimmungspflichtig."
wenn das nicht bejaht werden kann, dann muss man auch anderen Punkte prüfen https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Leitender_Angestellter.html#tocitem6
@xxrising "Der BR möchte auch nicht "mitbestimmen" wer es wird."
aussuchen wer es werden soll macht der AG, ihr prüft ob die Auswahl von euch abgelehnt werden kann oder muss. (wenn kein LA) Ihr bestimmt also nicht wer es wird, sondern wer es nicht wird. (kleiner aber feiner Unterschied)
08.09.2022 um 12:45 Uhr
@Relfe @xxrising "Der BR möchte auch nicht "mitbestimmen" wer es wird."
aussuchen wer es werden soll macht der AG, ihr prüft ob die Auswahl von euch abgelehnt werden kann oder muss. (wenn kein LA) Ihr bestimmt also nicht wer es wird, sondern wer es nicht wird. (kleiner aber feiner Unterschied)
Ja richtig, war mein Fehler. Aber bei meiner frage geht es überhaupt nicht darum ob man einen Bewerber ablehnt. Es kann keinen Bewerber geben, wenn die Stelle nicht Ausgeschrieben ist auf dem Portal, die Bewerbungsfrist aber am 13ten auslaufen soll.
Mir geht es nur darum, um nichts anderes. Ich finde das es nicht rechtens ist, das eine Bewerbungsfrist läuft, man sich aber garnicht Bewerben kann
08.09.2022 um 12:59 Uhr
schon mal den AG gefragt? evt wird die Stelle auf anderen Portalen ausgeschrieben, für LA gibt es häufig spezielle Bewerbungsportale?
08.09.2022 um 13:16 Uhr
Wie oben bereits geschrieben, wurden alle Anfragen direkt mit der Antwort abgeblockt, das der BR kein mitsprache Recht hat.
Wir haben nach der Stelle auch selbst Online gesucht, ob sie vielleicht woanders auftaucht. Das ist ebenfalls nicht der Fall und wir haben uns einige Seiten angeschaut. Es gibt einfach keine möglichkeit, das man sich überhaupt drauf bewirbt. Uns kommt es so vor, als würde er damit versuchen so wenig Bewerbungen wie nur möglich aus dem eigenen Haus zu bekommen, weil er sich schon für jemanden Entschieden hat. Und dieser weiß dann, wann die Bewerbung "Online" geht, kann sich drauf bewerben und schon hat er seinen Wunschkanditen.
08.09.2022 um 13:26 Uhr
Bei leitenden Angestellten ist der Arbeitgeber vollkommen frei mit seinen Entscheidungen. Er kann eine Frist setzen oder auch nicht, kann sie jederzeit kürzen oder auch ganz aussetzen. Es sicher auch nicht verboten, dass man sich nur auf einem Portal bewerben soll welches nicht funktioniert.
08.09.2022 um 13:59 Uhr
"Soweit ich weiß, darf der Angestellte auch Einstellungen vornehmen, bzw. sich den Bewerber mit aussuchen, den er für richtig hält. Wenn der Betriebsleiter mal nicht im Haus sein sollte, ist dieser seine Vertretung."
Das hört sich für mich eher so an als das er mitreden darf, seine Meinung durchaus auch hohen Stellenwert hat, das eigentliche OK zur Einstellung aber immer noch von jemand anderem kommt. Da würde ich anzweifeln das er ein echter leitender Angestellter ist.
Sagt eurem AG er soll euch stichhaltig begründen warum er meint dies wäre ein LA. Wenn euch diese Begründung nicht überzeugt verfahrt ihr so wie bei jeder anderen Einstellung auch und fordert das eure MBR beachtet werden. Wenn sich der AG weiter stur stellt bleibt euch nur der Rechtsweg. Dann muss ein Arbeitsgericht klären ob LA oder AN.
08.09.2022 um 14:07 Uhr
"Es gibt einfach keine möglichkeit, das man sich überhaupt drauf bewirbt."
Doch gibt es. Wäre jetzt zwar Zufall wenn das ausgerechnet hier zutrifft aber es soll ja auch Pferde geben die vor Apoth... - aber lassen wir das ^^
Das ganze nennt sich "Initiativbewerbung". Das sind Bewerbungen, meist per eMail oder Kontaktformular auf der Firmenwebseite die initiativ vom arbeitssuchenden Bewerber verschickt werden. Kommt aber auch per Telefon vor.
Wie gesagt, wäre Zufall aber ... naja ^^
08.09.2022 um 14:36 Uhr
Ganz banale Frage:
Wenn um eine Bewerbung über ein elektronisches Portal gebeten wird, man bewirbt sich mangels technischer Möglichkeit aber trotzdem schriftlich, wäre die Bewerbung dann ungültig?
Ich denke nicht.
08.09.2022 um 14:51 Uhr
"Wenn um eine Bewerbung über ein elektronisches Portal gebeten wird, man bewirbt sich mangels technischer Möglichkeit aber trotzdem schriftlich, wäre die Bewerbung dann ungültig?"
Kann eine Bewerbung für einen Arbeitsplatz überhaupt ungültig werden? Bei Bewerbungen für Hochschulen etc. gibt es das soweit ich weiß, aber wenn es um einen Arbeitsplatz geht?
Ich könnte mir denken das Bewerbungen die nicht über das Portal kommen keine Beachtung finden. Ob das mit gültig oder ungültig betitelt werden kann ist wohl Auslegungssache ...
08.09.2022 um 18:05 Uhr
Der BR sucht sich einen Bewerber Dieser schickt seine Bewerbung per mail und per Post an den AG auf diese Stelle Sollte der Bewerber dann abgelehnt werden hat man eine Begründung und kann mit dem Ag Gespräche und Verhandlungen über einen Passus in der BV aufnehmen
08.09.2022 um 18:38 Uhr
Kjarrigan, Gespräche und Verhandlungen über eine BV kann man immer aufnehmen. Aber warum sollte der AG sich bei seiner Entscheidungsfreiheit einschränken?
08.09.2022 um 19:24 Uhr
Wir kenn doch die BV von xxrising gar nicht. Vielleicht ist die ganz kurz und schmerzlos ala Stellen werden ausgeschrieben- bumms Ende und vielleicht hat der BR schon lange versucht das was zu ändern Wenn es jetzt konkreten Anlass dazu gibt ist das immer ein guter Aufhänger Stichworte: Eigene Talente fördern, Fachkräftemangel Fluktuation, Karrierechancen im eigenen Unternehmen
Wir haben z.B. in unserer BV drin stehe, dass mit jedem interne Bewerber mind. ein 10 minütiges Bewerbungsgespräch geführt wird und er innerhalb von 1 Monat Bescheid bekommt und xxrising könnte mind mal darüber verhandeln, dass Bewerben auf verschiedenn Wegen eingereicht werden könne
Nach seiner bisherigen Schilderung sehe ich keinen Leitenden Angestellten
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