Minderheit u. Stützunterschriften nicht eingehalten.
Gestern war nun die konst. Sitzung wo ein männlicher Kollege (der Einzige Kandidat) nicht ins Gremium genommen wurde. Die Wahl wurde auch ohne Stützunterschriften durchgeführt. Die Quote sieht bei uns so aus, auf 51 Wählerstimmen , 38 Frauen und 13 Männer. Als Kandidaten zur Wahl, 6 Frauen 1 Mann, det Mann hatte die 2 wenigsten Stimmen, aber muss et nicht als Minderheit auf alle Fälle ins Gremium? Wahl jetzt gültig?
Community-Antworten (4)
13.05.2014 um 09:39 Uhr
Soweit ich das sehe, muß der Mann mit ins Gremium da in der Minderheit. Hatte ihr keine Wahlordnung in der Stand, dass mind. ein Mann in den BR muß? Da rechnet man eine Quote aus.
13.05.2014 um 09:50 Uhr
Ich stehe ein wenig begrifflich auf dem Schlauch??? Eine konstituierende Sitzung macht der gewählte BR, um dort die Funktionen festzulegen bzw. zu wählen. War es also eine Wahlversammlung??? Und meinst Du mit 51 "Wählerstimmen", dass ihr 51 Wahlberechtigte seid? Dem Minderheitengeschlecht (also den Männern) steht ein Sitz zu, der Mann muss also in den BR.
13.05.2014 um 11:49 Uhr
Und was hat es mit den fehlenden Stützunterschriften auf sich? Hatte der einzige männliche Bewerber keine Stützunterschriften oder gab es insgesamt keine?
Fragen über Fragen...
13.05.2014 um 15:15 Uhr
Auf das Geschlecht in der Minderheit (hier Männer) entfällt bei eurer Konstellation (51 Wahlberechtigte; davon 38 Frauen u. 13 Männer) ein Sitz, der durch den einzigen Kandidaten auch abgedeckt werden MUSS - unabhängig vom Wahlergegebnis. Das allein macht allerdings die Wahl vermutlich noch nicht ungültig.
Was Susanne W mit "Wahlordnung" meint, ist das "Wahlausschreiben", in dem die betriebspezifischen Bedingungen für die Wahl drinstehen (z.B. wann, wie, wo, Minderheitenquote, Fristen etc.) Wurde bei euch ein solches Wahlausschreiben betriebsöffentlich ausgehängt? Wenn ja, was stand bzgl. der Sitzverteilung "Männlein-Weiblein" drin? Wenn ja, wurde richtig gerechnet? Wenn ja, wieso hält man sich nach der Wahl nicht daran?
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