Hallo !

Will jetzt nicht diverse Fragen aufmachen, daher alles in einer (hoffe das ist o.k. ?):

1.) Das BetrVG regelt ja die Einsichtnahme der BR-Mitglieder in die Unterlagen des BR. Verstehe ich das richtig und ein BR-Mitglied muß jederzeit Zugang zu allen Protokollen der Sitzungen haben, inkl. Protokolle der Ausschussitzungen ?

2.) Gilt das auch für alle E-Mails, die der BRV herum schickt ?

3.) Anderes Thema ... wenn in einer Versetzung kein Datum angegeben ist, sondern nur "schnellstmöglich", ist diese dann überhaupt wirksam ? Und wenn der BR das Fehlen eines Datums bemängelt (wegen Anhörung), wann beginnt dann die Frist für den BR zu laufen ? Aufgrund des Mangels gar nicht ? Oder läuft die Anhörungsfrist bis zum Ende und wenn der BR nichts weiter einzuwenden hat, ist die Sache erledigt ?

Wollte eigentlich noch was anderes fragen, aber das ist mir entfallen. :-D