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diverse Fragen

C
celestro
Jan 2018 bearbeitet

Hallo !

Will jetzt nicht diverse Fragen aufmachen, daher alles in einer (hoffe das ist o.k. ?):

1.) Das BetrVG regelt ja die Einsichtnahme der BR-Mitglieder in die Unterlagen des BR. Verstehe ich das richtig und ein BR-Mitglied muß jederzeit Zugang zu allen Protokollen der Sitzungen haben, inkl. Protokolle der Ausschussitzungen ?

2.) Gilt das auch für alle E-Mails, die der BRV herum schickt ?

3.) Anderes Thema ... wenn in einer Versetzung kein Datum angegeben ist, sondern nur "schnellstmöglich", ist diese dann überhaupt wirksam ? Und wenn der BR das Fehlen eines Datums bemängelt (wegen Anhörung), wann beginnt dann die Frist für den BR zu laufen ? Aufgrund des Mangels gar nicht ? Oder läuft die Anhörungsfrist bis zum Ende und wenn der BR nichts weiter einzuwenden hat, ist die Sache erledigt ?

Wollte eigentlich noch was anderes fragen, aber das ist mir entfallen. :-D

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

12.05.2014 um 22:28 Uhr

zu 1: JA zu 2: Das greift zu weit. Da sind ja auch unzählige Mails mit reinem Verwaltungskram dabei. Und ehrlich gesagt: Vertraust Du dem Vorsitzenden nicht?

Zu 3: Schnellstmöglich ist jedenfalls nicht umfassend informiert. Wenn schon kein Datum, müsste wenigstens genannt sein, welcher Umstand eintreten muss, damit versetzt wird.

Eigentlich beginnt die Frist erst, wenn alle Informationen vorliegen. Hier wäre gegenüber dem AG zu bemängeln, dass Informationen fehlen und der BR deshalb davon ausgeht, dass die Frist noch nicht läuft. Sich hier auf den juristischen "Automatismus" zu verlassen, ist nicht zielführend.

C
celestro

13.05.2014 um 15:18 Uhr

Danke für die Einschätzung.

Um Vertrauen ging es mir bei der Frage nicht so sehr. Eher darum, wie weit in der Praxis die Tatsache geht, daß alle BR-Mitglieder gleichsam informiert sein sollen, sich informieren können müssen.

Aber wie gesagt, schon mal Danke !

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