Pflicht zur Angabe des Gundes einer Schwerbehinderung?
Hallo,
hat der AG Anrecht auf den Grund der Schwerbehinderung? Eine Mitarbeiterin von uns hat einen Bescheid über 60% Schwerbehinderung bekommen und möchte aber nicht, dass der Grund bekannt wird. Die Behinderung hat keinen Einfluss auf ihre derzeitige Arbeit. Der AG ist aber neugierig und will es unbedingt wissen.
Vielen Dank und viele Grüße
Christina
Community-Antworten (1)
22.11.2006 um 16:11 Uhr
mearas, wenn die Kollegin den Grund ihrer Schwerbehinderung nicht mitteilen will, so ist das ihr gutes Recht, selbst wenn es Einfluss auf die Arbeit hätte. Wenn sie z.B.eine bestimmte Handcreme nicht vertragen würde, reichte es aus das zu benennen, sie müsste nicht ihre gesamte Krankheitsgeschichte offenbaren.
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