Welche Reaktionsfrist hat der BR wenn ein Antrag des Arbeitgebers nach §100 eingeht
Also der Antrag auf eine personelle Maßnahme nach §100 BetrvG? Gruss von den Betriebsratten
Community-Antworten (1)
11.05.2014 um 20:07 Uhr
Unverzüglich!
Also gleich eine außerordentliche Sitzung und dann beschließen und dem AG sofort mitteilen.
Das alles sollte nicht länger als drei Tage nach der Mitteilung des AG dauern; noch schneller ist besser.
Es soll ja glaubwürdig sein
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