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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Welche Reaktionsfrist hat der BR wenn ein Antrag des Arbeitgebers nach §100 eingeht

B
betriebsratten
Jan 2018 bearbeitet

Also der Antrag auf eine personelle Maßnahme nach §100 BetrvG? Gruss von den Betriebsratten

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Community-Antworten (1)

W
wischwasch

11.05.2014 um 20:07 Uhr

Unverzüglich!

Also gleich eine außerordentliche Sitzung und dann beschließen und dem AG sofort mitteilen.

Das alles sollte nicht länger als drei Tage nach der Mitteilung des AG dauern; noch schneller ist besser.

Es soll ja glaubwürdig sein

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