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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Antrag nach §31 BetrVG gestellt - muss über den abgestimmt werden?

A
Avalon
Jan 2018 bearbeitet

noch eine Frage,

da es bei uns im Gremium, wie schon mehrfach angesprochen zu - hmmm ich denke einfach zwischenmenschlichen Problemen kommt und eine sachliche Betriebsratsdiskussion im Gremium nicht wirklich zu stande kommt, habe ich einen Antrag nach §31 (Beauftragter der Gewerkschaft beratende Teilnahme an der BR-Sitzung) gestellt. Antrag wurde von 7 BR-Mitgliedern unterstützt von insgesamt 15 Mitgliedern. Der Vorsitzende lehnte den Antrag ab. Ich wies ihn darauf hin, dass er ihn annehmen müsse. Nun aber meine Frage.

Muss letzten ende über den Antrag abgestimmt werden im Gremium- sprich Annahme bzw Ablehnung? Ich habe nachgelesen im Fitting, bin mir aber nicht ganz sicher.

2.Frage Der Antrag ist generell zur Teilnahme gestellt und nicht zu einer bestimmten Sitzung bzw. zu bestimmten Tagesordnungspunkten. Das ist doch möglich, oder? Auch hier habe ich nachgelesen, bin mir aber unsicher.

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Community-Antworten (2)

F
Fayence

26.05.2006 um 00:42 Uhr

avalon, es ist ausreichend, wenn der Antrag von 1/4 der BR-Mitglieder unterstützt wird, in Eurem Gremium wäre das ab 5 BR´s der Fall. Wurde der Antrag ordnungsgemäß gestellt, muss der BRV dem Antrag stattgeben.

Was Dich anscheinend verunsichert hat, ist die Möglichkeit, dass auch das Gremium über eine Gewerkschaftsbeteiligung abstimmen kann.

Deine 2 Frage hast Du schon selbst richtig beantwortet! Ist auch im Däubler entsprechend nachzulesen.

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Avalon

26.05.2006 um 00:58 Uhr

Hallo Fayence,

ganz genau so war es.

Bin gespannt, ob der Gewerkschaftsvertreter zur nächsten Sitzung eingeladen wird.

Vielen Dank für deine Antwort.

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