Erstellt am 11.05.2014 um 13:23 Uhr von gironimo
Wenn es Wille des Gremiums ist - warum nicht.
Der BR ist kein Geheimrat. Die Mitarbeiter sollen und dürfen wissen, was der BR bearbeitet.
Erstellt am 11.05.2014 um 18:30 Uhr von Hartmut
So ist es. Siehe §30 BetrVg, letzter Satz: 'Die Sitzungen des Betriebsrats sind nicht öffentlich.' Nicht öffentlich ist aber etwas anderes als geheim.
Vorsicht ist geboten allein bei tatsächlich 'geheimen' Dingen, darunter fällt alles, was der AG als 'vertraulich' gekennzeichnet hat. Bei personellen Dingen würde ich auch zunächst einmal von Vertraulichkeit ausgehen, aber es kommt auf den Einzelfall an.
Erstellt am 11.05.2014 um 18:33 Uhr von Oblatixx
Rechenschaft ablegen, gut und schön, aber VORHER die zu behandelnden Themen bekanntgeben ... ich weiß nicht.
Da werden Erwartungen geschürt, die vielleicht nicht erfüllt werden können, halbe Ergebnisse bringen keinem etwas, ich würde dann doch die Betriebsversammlung dazu nutzen, um mitzuteilen, was man in der nächsten Zeit vor hat.
Achja, dafür ist sie ja auch da!