BR-Aushang wurde vom Personal abgehängt - Handeln nicht in Ordnung?
Hallo,
Unser Betriebsrat hat diese Woche einen Aushang (Information) ans schwarze Brett gehängt. Dieser wurde nun von einer Mitarbeiterin abgerissen. Gibt es Paragraphen dazu, um die Mitarbeiterin darüber aufzuklären, daß ihr Handeln nicht in Ordnung war? (Sie tat es laut Ihrer Aussage im Auftrag der Geschäftsleitung) Außerdem meinte sie im Zusammenhang zum Aushang: Wir (BR) sollten uns mal überlegen, was wir für eine Show hier abziehen.
Anmerkung: Im Aushang wurde darauf hingewiesen, daß es in unserer Firma zu kalt ist, da wohl die Heinzelmännchen die Temperatur der Heizung heruntergesetzt haben. Außerdem schrieben wir, daß die Geschäftsleitung darüber nicht mit uns reden wollte, bzw. keine Zeit hat.
Community-Antworten (12)
10.11.2007 um 14:41 Uhr
CNC-Fräser, jeep, das war sachbeschädigung ... und behinderung wenn die Gf es denn so sagte auf jedenfall würde ich mir ihre Aussage die Gf wollte es Schriftlich geben, weil ich kaum glaube das es so war .-/
Ich denke mal die Kollegin war mit den Nerven am ende und verstand den Ausshang nicht richtig . Könnte es sein das sie vor kurzen ein Problem hatte ??
Ich würde zu eine Besprechung raten , in Vernünftiger Runde . Das hilft eher als Abstrafen, Finde ihren Grund und dann könnte es sein das sie sich ändert .
Hast du auch mal an einer "alten" drehbank gearbeitet ??
10.11.2007 um 14:46 Uhr
@CNC-Fräser, siehst Du, genau aus diesem Grund hat unser "schwarzes Brett" eine Glasscheibe mit Schloss davor, zu der nur wir den Schlüssel haben... siehe "abschliessbarer Info-Kasten"
§ 40 BetrVG DKK, III. Sachaufwand und Büropersonal, RN. 94
So einen §en wirst du wohl (glaub ich mal) in keinem Gesetz finden.... aber dass es bei euch im Betrieb zu kalt ist, ist wohl nicht nur eure Meinung! Macht Messungen an den verschiedensten Arbeitsplätzen, mit Uhrzeit vermerken und dem AG damit auf die Pelle gehen! Der AG ist verpflichtet für Temperaturen zu sorgen, die ein normales arbeiten möglich machen, sonst muss er sich nicht wundern wenn der Krankenstand steigt!
Solche Aktionen würde ich an deiner Stelle mal in einer Betriebsversammlung ansprechen....
10.11.2007 um 15:28 Uhr
@CNC-Fräser"
Auf den Seiten der Techniker Krankenkasse habe ich folgendes gefunden:
Nach der Arbeitsstättenverordnung muss in Arbeitsräumen eine für die Mitarbeiter zuträgliche Raumtemperatur herrschen. Je nach Arbeitsverfahren und körperlicher Beanspruchung sind folgende Raumtemperaturen ideal:
-
bei überwiegend sitzender Tätigkeit: 19 Grad Celsius
-
bei überwiegend nicht sitzender Tätigkeit: 17 Grad Celsius
-
bei schwerer körperlicher Arbeit: 12 Grad Celsius
-
in Büroräumen: 20 Grad Celsius
Im Sommer ist es in nichtklimatisierten Räumen meistens heißer. Trotzdem sollten auch dann nicht mehr als 26 Grad Celsius herrschen, sonst lässt die Konzentration zu stark nach.
Tja, da rat ich euch: "Zieht euch warm an!"
10.11.2007 um 15:49 Uhr
@waschbär
nein hab an keiner alten drehmaschine gearbeitet.
@all
die Geschäftsleitung (derzeit Vertretung, weil Chef krank ist) mag mit uns nicht reden, und hat keine Zeit für sowas. Standartaussage. Am Montag bekommt sie eine Einladung. Entweder innerhalb 4 Wochen ein Gespräch. Falls nicht, Gericht.
@Mona Lisa Was bedeutet: DKK, III. bzw. RN. 94
10.11.2007 um 16:25 Uhr
@CNC-Fräser, ich wollte damit zum Ausdruck bringen, dass ihr Anspruch auf ein "verschliessbares Schwarzes Brett" habt.
Hier ein Auszug aus dem BetrVG Däubler, Kittner, Klebe (DKK) § 40, Randnummer 94: "..... er BR kann als Schwarzes Brett einen abschließbaren Info-Kasten verlangen (ArbG Würzburg, 23. 6. 98, AiB 99, 402). Er entscheidet selbstständig darüber, was er am »Schwarzen Brett« aushängen will...."
Soll heissen, dass niemand auch nur die Möglichkeit haben soll, Aushänge vom Betriebsrat "wegzureissen".
Hmmm, 4 Wochen Zeit, um ein Gespräch mit dem BR zu führen, kommt mir angesichts eurer "Kälte" reichlich lange vor....
10.11.2007 um 19:32 Uhr
Der BR könnte aber auch einmal zeigen wie es gemacht wird. Mit der Hilfe eines Fachanwalts, solltet ihr beim Arbeitsgericht beantragen, der Kollegen unter Androhung eines Zwangsgeldes aufzugeben, es zu unterlassen künftig Aushänge des Betriebsrats vom "Schwarzen Brett" zu entfernen. Da die Kollegen uneinsichtig ist, dürfte so ein Verfahren klappen.
Solch ein vorgehen zeigt Allen und auch der GL, das der BR in seiner Arbeit konsequent vorgeht und jegliche Behinderung des BR sofort abstellt. Künftig wird auch keiner mehr die Dreistigkeit besitzen Aushänge des BR zu entfernen.
10.11.2007 um 21:25 Uhr
@alter Mann, so wie CNC-Fräser sagt , hat die Kollegin im Auftrag vom AG den Aushang "sachte" entfernt. Somit dürfte sie die falsche Adresse sein, um einem Anwalt zu einem wohlgefüllten Konto zu verhelfen!
11.11.2007 um 10:53 Uhr
Mona-Lisa, mein Brett ist nicht abschliessbar, aber ich habe ja auch nicht deinen Wert grins
Heini, ich halte nichts davon den Kollegen zum Richter zu Zerren, das gibt doch nur wieder "radau" in der Belegschaft . Es muss ja einen grund geben warum die koll. so extrem handeln ? oder ist das normal ??
Ich fragte wegen der Drehmaschiene nur weil ich habe in meiner Verwandschaft jemannden der hat noch so eine Alte drehmaschiene hat und der Schwärmt immer davon und lästert über das CNC ... Alles nur noch Köpfe drücken ...
11.11.2007 um 15:02 Uhr
@Mona Lisa
Du scheinst Dich recht gut auszukennen. Problem bei uns ist: Chef hat vor kurzem einen Herzinfarkt erlitten, und jetzt schmeißt die Cheffin wohl den Laden. Zumindest sollte sie. Offensichtlich ist sie damit überfordert, und geht auch nicht auf Belange des BR ein. Ein Gespräch mit Ihr anzufangen, dafür hat sie keine Zeit. Oder sie hat angst etwas falsch zu machen, was auf Ihre Kosten gehen würde. Aber dafür ist sie Cheffin. Oder sollte es sein. Aber dann heist es für sie auch: Verantwortung übernehmen! Nun ja, was die Streitereien angehen, da beauftragt sie wohl unsere Ausbilderin. Sie hat ja auch den Aushang heruntergenommen, und streitet auch mit unseren BR-Mitgliedern. Warum die Kollegin so extrem handelt? Keine Ahnung. Sie meint wohl sie müßte wohl auch ein wenig Chef spielen, und uns sagen wo´s lang geht. Am Montag bekommt sie und die GL jedenfalls einen Hinweis auf §119 BetrVG, bzw. §78 BetrVG.
Nur gut das es so ein Forum gibt. Ich glaub wir wären sonst schon aufgeschmissen. Die Gewerkschaft gibt es zwar auch, aber ich hab schon jedes mal ein schlechtes Gewissen, wenn ich da jedes mal anrufen muß.
Im Moment wurde die Temperatur erst mal nur um ein Grad erhöht. Ist aber Morgens trotzdem noch ziemlich kühl.
11.11.2007 um 15:35 Uhr
@CNC-Fräser, schiesst nicht mit Kanonen auf Spatzen! Lasst die Ausbilderin mit ihren Sprüchen links liegen. Nichtbeachtung hat sich da schon als recht sinnvoll erwiesen...... :-) Sie wäre auch die falsche Ansprechpartnerin für eure Probleme, die sich sicher nicht nur auf einen zu kühlen Arbeitsplatz reduzieren.
Euer "Ersatzchefin" ist nun mal die Vertretung für euren (leider erkrankten) Big Boss, ist als AG euer Gegenpart und hat damit auch die Verantwortung zu tragen!
Ob sie will oder nicht, sonst muss sie für jemanden sorgen, der mehr Ahnung von der Materie hat!
Ich komme noch mal auf meinen Vorschlag mit den Messungen zurück, das eine Grad wird sich kaum bemerkbar machen.
Eure "Oberdame" von der Chefetage sollte sich mal überlegen was billiger ist, bei normalen Temperaturen arbeiten zu lassen, oder Lohnfortzahlung abzudrücken........
......setzt euch doch mal morgens in voller Montur, also dicker Winterjacke an euren Arbeitsplatz - Handschuhe und Schal nicht vergessen!
Ach ja........ schickt eurem erkrankten AG im Namen der Belegschaft einen Blumenstrauss und wünscht ihm baldige Genesung!
11.11.2007 um 20:32 Uhr
Mona-Lisa, wenn sich denn in einem Verfahren rausstellen sollte, dass der AG der Auftraggeber ist, könnte man ohne Probleme seinen Antrag doch entsprechend ändern.
waschbär, man kann mit solch einer Situation leben, wenn man denn möchte, oder man regelt das Probleme. Eine Einsicht der Kollegin ist doch nicht zu erkennen, wenn sie die BR Arbeit als Show darstellt. Somit dürfte es sinnvoll sein zu zeigen, dass der BR es nicht zulässt, dass seine Arbeit behindert wird.
Da beim heizen von größeren Hallen durch die Reduzierung der Temperatur um einige Grad, im Jahr schnell einige tausend Euro eingespart werden, dürfte das drohen mit entsprechenden §§ von einem inkonsequenten Betriebsrats den Arbeitgeber nicht weiter tangieren. Härte zu zeigen ist im Moment sicherlich nicht sehr angenehm, aber für eine künftige Zusammenarbeit zwischen AG und BR durchaus empfehlenswert.
12.11.2007 um 12:15 Uhr
Heini,
Du kannst doch nicht jede Hippe verklagen nur weil sie mal PMS hat :-/
Wegen der Temp. in der Halle , das sehe ich auch so ich würde da auch am Thermostat bleiben Lach Sonst meint der Ag Irgendwann noch die Belegschaft muss Kohlen von Zuhause mit bringen !
Aber wegen dem Abriss, da würde ich "Gründeln" ... Das hat grade bei Freuen oft einen Tiefern sinn oder es steht eine Versteckte Botschaft dahinter ! Wir die Männers müssen auch endlich mal diesen Konflikt lösen, den gibt es ja nun schon seit dem uns die Frauen vom Baume geschüttelt haben , damit wir endlich den Müll raus tragen .-))
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