Erstellt am 11.05.2014 um 13:31 Uhr von gironimo
Bei den Mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten gibt es keine Fristen. Hier gilt, der BR ist "rechtzeitig" zu informieren, dass er seine Mitbestimmung qualifiziert ausüben kann.
Allerdings ist der BR auch an den Tarif gebunden - Ihr wollt ja auch, dass die AN rechtzeitig informiert werden. Nun ist der 15. ja erst Donnerstag.
Ich sehe da kein Problem. Erinnert sei an § 37. Abs. 2 BetrVG: "Mitglieder des Betriebsrats SIND von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts ZU BEFREIEN, wenn und soweit es nach Umfang und Art des Betriebs zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben ERFORDERLICH ist."
Bei 50 Mitarbeiter dürften 4 Tage samt BR Sitzung doch ausreichend sein.
Erstellt am 13.05.2014 um 11:37 Uhr von petrus
@gironimo:
Wenn der BR den Vorschlag des ArbGeb für gut befindet und nur abnicken muss, hast Du recht. Was ist aber in dem Fall, dass der BR berechtigte und begründete Änderungswünsche zum Dienstplan hat? dann wird's knapp bis zum 15ten...