Erstellt am 11.05.2014 um 10:07 Uhr von gironimo
§ 29 Abs. 1 BetrVG:
Vor Ablauf einer Woche nach dem Wahltag hat der Wahlvorstand die Mitglieder des Betriebsrats zu der nach § 26 Abs. 1 vorgeschriebenen Wahl einzuberufen. (...)
und im § 26 Abs. 1 BetrVG heißt es:
Der Betriebsrat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.
Schlussfolgerung ist also: Bei der konst. Sitzung wird der Vorsitzende (und sein Stellvertreter) gewählt.
Erstellt am 11.05.2014 um 10:10 Uhr von nicoline
*Am Montag wird der neue Betriebsrat bekannt gegeben(Freitag davor war die Wahl)*
Und die Äußerungsfrist von 3 ARBEITSTAGEN für die Gewählten wurde eingehalten?
*Die konstituierende Sitzung wird wohl am Freitag stattfinden damit die Wochenfrist eingehalten werden kann.*
Der WV muss innerhalb einer Woche nach dem Wahltag zur konstituierenden Sitzung einladen, die Sitzung selbst muss nicht zwingend, bzw. nur unter bestimmten Umständen innerhalb dieser Woche stattfinden. War das Eure erste BR Wahl?
*Wann muss jetzt der BR Vorsitzende gewählt werden?*
In der konstituierenden Sitzung.
Erstellt am 11.05.2014 um 11:30 Uhr von scmidtstefann
Nein das war nicht unsere erste Wahl.
Erstellt am 11.05.2014 um 11:34 Uhr von nicoline
Wann endet denn die Amtszeit des alten BR?
Erstellt am 11.05.2014 um 11:38 Uhr von scmidtstefann
Die Amtzeit des alten BR müsste am 18.5 ablaufen
Erstellt am 11.05.2014 um 11:51 Uhr von nicoline
Erstellt am 11.05.2014 um 12:00 Uhr von scmidtstefann
Habe eine Liste mit Daten zur Betriebsratswahl da steht 11 Mai drauf aber wir haben die Wahl um eine Woche verschoben und verschiebt sich dann nicht der Zeitpunkt auch.
Kenne mich in dem Thema nicht so gut aus.
Erstellt am 11.05.2014 um 12:01 Uhr von nicoline
scmidtstefann,
fragst Du als Beschäftigter, Mitglied des WV, oder Mitglied des BR?
Erstellt am 11.05.2014 um 12:04 Uhr von scmidtstefann
Als BR Mitglied sowohl alt als auch neu
Erstellt am 11.05.2014 um 12:23 Uhr von nicoline
Dann sind Deine Antworten etwas verwunderlich, ehrlich gesagt. Der amtierende BR muss doch eigentlich wissen, wann seine Amtszeit zuende ist und wie das läuft mit der Wahl des BRV. Oder bist Du nachgerückt in dieser Amtsperiode?
Erstellt am 11.05.2014 um 13:30 Uhr von scmidtstefann
Liegt wohl an der guten Informationspolitik des BR, aber das ist jetzt nicht das Thema ;-)
Erstellt am 11.05.2014 um 14:43 Uhr von nicoline
scmidtstefann,
na gut, Deine Frage nach der Wahl des BRV wurde ja beantwortet. Die bisher von Dir gemachten Angaben könnten vermuten lassen, dass vielleicht nicht alles ganz richtig gelaufen ist bei Eurer Wahl. Aber das jetzt aufzudröseln war ja nicht Deine Frage.
Erstellt am 11.05.2014 um 14:54 Uhr von scmidtstefann
Erstellt am 11.05.2014 um 18:38 Uhr von Oblatixx
> Habe eine Liste mit Daten zur Betriebsratswahl da steht 11 Mai
Glückwunsch, ab 00:00 Uhr betriebsratslos!
Erstellt am 11.05.2014 um 18:56 Uhr von nicoline
*ab 00:00 Uhr betriebsratslos!*
na ja, solange nicht ganz klar ist, was mit 11. Mai wirklich gemeint ist, würde ich das nicht sicher behaupten wollen, aber, möglich ist das. Sachen gibt' s. Aber, auch da wird es dann so sein, wo kein Kläger, da kein Richter!