Ersatzmitglied
Der Wahl folgt ja bekanntlich die Konstituierende Sitzung des Betriebsrats entsprechend der gültigen Regeln. Wie muss vorgegangen werden wenn sich zu diesem Zeitpunkt ein oder mehrere gewählte BR-Mitglieder im Urlaub befinden? Können bzw. müssen dann schon Ersatzmitglieder eingeladen werden, oder müssen zur Wahl des Vorsitzenden und dessen Stellvertreter die ordentlichen Mitglieder erscheinen? Muss das Gremium hierzu vollständig sein oder reicht die Mehrheit?
Community-Antworten (1)
09.05.2014 um 21:10 Uhr
Es müssen Ersatzmitglieder geladen werden, wenn BR-Mitglieder tatsächlich verhindert sind (z.B. Urlaub). Maßgeblich ist nur die korrekte Ladung und die Beschlussfähigkeit.
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