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Bekanntmachung des Wahlergebnisses VOR der möglichen Ablehnung der Wahl

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Zackibossi
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Miteinander, wir haben, glaube ich, einen Fehler gemacht. Nach der Auszählung des Wahlergebnisses und Anfertigung der Wahlniederschrift haben wir zwar die Gewählten über ihre Frist zur möglichen Ablehnung informiert, aber gleichzeitig schon die Bekanntmachung des Wahlergebnisses ausgehängt. Vor Fristablauf kann das ja aber nicht endgültig sein.

Bislang hat sich keiner beschwert, nur wir haben diesen Fehler bemerkt. Sollen wir es weiterlaufen lassen und hoffen, dass keiner die Wahl ablehnt?

Oder sollen wir "vorläufig" drüberschreiben? Und nach den 3 Tagen "endgültig"? Oder alles abhängen?

Die Frist zur Anfechtung der Wahl (2 Wochen) wird ja auch erst mit der "endgültigen" Verkündigung nach der Einspruchsfrist beginnen?

Danke Euch für eine Reaktion!

1.20204

Community-Antworten (4)

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Pjöööng

09.05.2014 um 14:52 Uhr

Naja, das Ergebnis der Abstimmung wird dadurch ja in keinster Weise berührt. Insofern wird deshalb auch niemand die Wahl anfechten können. Ich würde es einfach hängen lassen und dann nachdem die Frist abgelaufen ist, den gleichen (falls keiner die Wahl ablehnt) Aushang aushängen, auf dem dann aber vom "endgültigen Wahlergebnis" die Rede ist.

Und darüber, ob deshalb die Frist für die Anfechtung ein paar Tage früher oder später beginnt, würde ich mir keinen Kopf machen. Das sollen die tun, die die Wahl anfechten wollen und deren Arbeitsrichter. Hauptsache die Frist beginnt überhaupt!

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Zackibossi

09.05.2014 um 15:05 Uhr

Danke, Pjöööng. Eine Anfechtung muss befürchtet werden, weil es Streit über eine Entscheidung des Wahlvorstands betreffs der Zuordnung eines Mitarbeiters zu den leitenden Angestellten gibt. Aber das warten wir jetzt einfach ab.

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Pjöööng

09.05.2014 um 15:12 Uhr

Ein allgemeiner Erfahrungsgrundsatz ist, dass über Wahlanfechtungen viel gesprochen wird, aber nur selten tatsächlich eine erfolgt. Als Wahlvorstand muss man sich Androhungen von Anfechtungen genauso gefallen lassen wie dieBeschwerden übers Wetter.

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Hartmut

10.05.2014 um 12:04 Uhr

Exakt so ist es! :)

Zackibossi, mach dir keine Gedanken. Ja, ok, das Wort 'Vorläufig' hätte sich sehr schön gemacht auf eurem Aushang. Aber es ist kein Beinbruch, wenn es fehlt, Pjöng hat den Ausweg gezeigt: Macht den nächsten Aushang 'endgültig'. :)

Und jawohl, mit Anfechtung droht man gerne, durchziehen tut's fast niemand. Am allerwenigsten der Arbeitgeber, denn den würde der Spaß richtig viel Kohle kosten.

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