Hallo Miteinander, wir haben, glaube ich, einen Fehler gemacht. Nach der Auszählung des Wahlergebnisses und Anfertigung der Wahlniederschrift haben wir zwar die Gewählten über ihre Frist zur möglichen Ablehnung informiert, aber gleichzeitig schon die Bekanntmachung des Wahlergebnisses ausgehängt. Vor Fristablauf kann das ja aber nicht endgültig sein.

Bislang hat sich keiner beschwert, nur wir haben diesen Fehler bemerkt. Sollen wir es weiterlaufen lassen und hoffen, dass keiner die Wahl ablehnt?

Oder sollen wir "vorläufig" drüberschreiben? Und nach den 3 Tagen "endgültig"? Oder alles abhängen?

Die Frist zur Anfechtung der Wahl (2 Wochen) wird ja auch erst mit der "endgültigen" Verkündigung nach der Einspruchsfrist beginnen?

Danke Euch für eine Reaktion!