Erstellt am 09.05.2014 um 08:10 Uhr von gironimo
Es ist ja eben kein Urlaub, sondern Zeitausgleich!
Aber ansonsten: Fragst Du als BR? Dann müsste es doch darüber eine Betriebsvereinbarung geben.
Wenn nicht, sollte der Arbeitgeber vorrechnen können, wie er zu den "nur" drei Tagen kommt.
Erstellt am 09.05.2014 um 10:36 Uhr von tommygun
Hallo!
Wir haben das ähnlich geregelt.
Bei uns werden von Montag bis Donnerstag 24 Minuten gutgeschrieben (96 Minuten Plus pro Woche...)
Freitags gehen wir 66 Minuten früher nach Hause (die muss man vom bisherigen Plus von 96 Minuten wieder abziehen)
Macht ein Plus von 30 Minuten pro Woche x 4 = Plus 2 Stunden pro Monat x 12 = 24 Stunden pro Jahr geteilt durch 8 Stunden Regelarbeitszeit = 3 Tage zusätzlicher Urlaub im Jahr. Diese drei Tage sind per BV auf den Rosenmontag sowie die beiden Brücken-Freitage der beiden gesetzlichen Feiertage die immer auf einen Donnerstag fallen festgeschrieben.
Hört sich verdammt kompliziert an, ist aber arbeitnehmerfreundlich gestaltet!
MfG
Erstellt am 09.05.2014 um 11:24 Uhr von hohenossig
Ja ich frage als Betriebsrat,bin aber noch nicht lange dabei.Geregelt ist bei uns nichts es wird einfach gemacht. Würde gern mal wissen auf welcher Grundlage u wie man da rechnen kann ?