Wegezeit bei Überstunden
Können wir unsere Zustimmung zu Überstunden davon abhängig machen, dass Wegwzeit als Arbeizszeit gewertet wird? Unsere IT (3 MA) soll in einem anderen Betrieb unseres Konzers bei dem Aufbau der IT Infrastruktur unterstützen. Täglich Fahrzeit hin und zurück zw 4-5 Std mit Mietwagen der Firma. Von und zurück zu unserer Betriebsstätte. Eine BV Überstunden oder Arbeitszeit gibt es noch nicht, da noch relativ junger BR. Danke schon mal.
Community-Antworten (1)
09.05.2014 um 12:49 Uhr
Wenn die Fahrten während der Arbeitszeit stattfinden ist es sowieso Arbeitszeit. Finden die Fahrten außerhalb der regulären Arbeitszeit statt ist es zumindest für den Fahrer des Mietwagens Arbeitszeit. Die Mitfahrer könnten sich ja während der Fahrt auf die Aufgaben vorbereiten, dann wäre auch dies als Arbeitszeit zu rechnen. Ihr solltet aber darüber auf jeden Fall eine BV abschließen. Gibt es bei euch eine Dienstreiseordnung? Da sollte das dann geregelt sein. Steht hierzu was in den Arbeitsverträgen der Kollegen?
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