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Qualitätsmanagement Protokollvorlage

J
JuttaBKV
Sep 2022 bearbeitet

Hallo, ich habe da mal eine Frage. Seit dem 01.09.2022 ist bei uns ein QM (Testphase) eingeführt. In diesem QM befindet sich auch eine Protokollvorlage. MUSS der Betriebsrat diese Protokollvorlage für sein BR-Sitzungs-Protokoll nutzen oder ist er da außen vor und kann weiterhin seine eigene Vorlage benutzen. Und wenn ja, muss das Gremium dazu einen Beschluss fassen? Danke schon einmal,

LG Jutta Brennecke (BR-Mitglied DRK Kreisverband Bielefeld e.V:)

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Community-Antworten (7)

M
Muschelschubser

06.09.2022 um 15:43 Uhr

Ich habe da noch ein leichtes Verständnisproblem.

Es wird ein QM zur Unterstützung der Betriebsabläufe eingeführt? Welche Rolle spielt das besagte Protokoll dabei?

  • Geht es lediglich um die Einführung des QM? Wer wäre hier an der Protokollführung beteiligt?
  • Geht es um die Protokollierung reiner BR-Sitzungen?
R
rtjum

06.09.2022 um 15:52 Uhr

Der BR macht sein eigenes Protokoll, ihm kann eine Vorlage aus dem QM-Bereich schnurzpiepsegal sein. Wenn es aber eine gute Vorlage ist dann spricht auch nichts dagegen. einen Beschluss benötigt ihr weder für noch dagegen.

J
JuttaBKV

06.09.2022 um 15:57 Uhr

Also, es wird ein QM zur Unterstützung der allgemeinen Betriebsabläufe eingeführt. In diesem QM gibt es eine Protokollvorlage, die ja von allen gleich benutzt werden sollte, wenn ein Protokoll geschrieben wird. Z. B. auf Leitungs-Dienstbesprechungen usw.

Meine Frage ist, ob die Protokollvorlage, die im QM hinterlegt ist, und die ja benutzt werden sollte in diversen Besprechungen oder Sitzungen wo Protokoll geführt wird, ob diese Protokollvorlage vom Betriebsrat zur Sitzungsniederschrift benutzt werden MUSS oder ob der Betriebsrat seine bisherige Protokollvorlage oder irgend eine andere Protokollvorlage benutzen darf.

Ist der Betriebsrat an die Protokollvorlage im QM gebunden?

LG Jutta

C
celestro

06.09.2022 um 16:12 Uhr

Ich würde sagen:

a) der BR hat mitzubestimmen, ob diese Vorlage von den MA benutzt werden "muss".

b) sehe ich aber keinen Sinn darin, diese Vorlage dem BR überzustülpen. Denn diese Vorlage wird ja auf das, was der BR macht / beschließt überhaupt nicht angepasst sein, oder?

M
Muschelschubser

06.09.2022 um 16:13 Uhr

Danke für die Antwort.

Nein, der BR kann das machen was er für richtig hält. Also entweder, das Muster-Protokoll für sinnvoll erachten, oder das eigene Protokoll bevorzugen.

Begründen würde ich das ganz allgemein damit, dass der BR nicht organisatorisch in den Betrieb eingegliedert ist und auch an keinerlei Weisungen des AG gebunden ist.

Zumal das Protokoll in anderen Händen außerhalb des BR auch nichts zu suchen hat, insofern kann auch niemand ein Interesse daran haben dass der BR die Vorlage benutzt.

D
DummerHund

06.09.2022 um 16:28 Uhr

In jedem Fall würde ich den AG erst auffordern dem BR diese Protokollvorlage erst mal vor zu legen. Der BR muss hier selbstständig prüfen können ob hier Mitbestimmungspflichtige Inhalte vorhanden sind.

Als Beispiel: https://www.jes-beratung.de/mitbestimmungstatbestaende/87-1-6/inhalt/

NB
nicht brauchen

07.09.2022 um 10:47 Uhr

Ach ja: Off Topic: Es ist im Internet üblich nicht den realen Namen zu benutzen. Durch Nennung des Namens können andere auf dich schließen und es könnten Nachteile entstehen.

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