Erstellt am 18.10.2007 um 10:22 Uhr von packer
moin gunsti,
zu 1.) klares nein! das ergibt sich daraus, daß die BR-sitzungen der nichtöffentlichkeit unterliegen und somit auch die daraus resultierenden protokolle.
informieren müsst ihr die GL über beschlüsse durch die sich z.b. personelle änderungen im BR (vorsitz etc.), serientermine, anschaffungen und ähnliches ergeben. also generell alle geschichten die den AG direkt betreffen.
zu2.) wenn die GL das nicht will soll sie es nicht wollen. verbieten kann sie das den kollegen nicht. sie haben ein recht nach dem BetrVG auf beratung etc. mit dem BR. sie müssen sich nur im angemessenen rahmen (d.h. nicht mitten in einer stoßzeit etc.) beim vorgesetzten abmelden.
zu3.) da kommt es auf den speziellen fall an. generell geht das die GL nichts an! hier sollte man aber bedenken, daß eine GL, die sich so repressiv wie eure verhält, bestimmt auch den ein oder anderen weg hat, um eure mails zu lesen! nachtigall ich hör dir vor der apotheke kotzen...
ansonsten rate ich dir dringend mindestens eine BR-schulung zu besuchen. du mustt dein/euer selbstverständnis der BR-arbeit glaube ich noch lernen :) ich sag nur augenhöhe. ist euer AG eigentlich auch so kooperativ wenn es um seine informationen geht?
lieben gruß vom packer
Erstellt am 18.10.2007 um 10:26 Uhr von Mona-Lisa
@gunsti288,
1. die Protokolle gehen die GL nicht's an! Die sind betriebsratsintern!
2. Da ist doch wohl ganz dringend ein Gespräch mit der GL fällig......
3. Warum will eure GL auf email's vom BR/AN reagieren? Keine Kopie an die GL! Eure GL spielt mit euch ein ganz mieses Spiel....
4. Schulungen habt ihr noch keine????
Erstellt am 18.10.2007 um 10:29 Uhr von carrie
Hallo
1).Nein! Nur über Punkte, zu denen sie in der Sitzung eventuell anwesend waren (wäre ja noch schöner wenn sie im Vorfeld über all eure Themen informiert und gleichzeitig gewarnt wären) § 34 Abs. 2 BetrVG.
2).Nein! Am besten wäre das in klärenden Gesprächen mit den FBA's auszuräumen.
3).Nein! Eure GL hat ja echt ein paar Träume, in dem Fall greift auch der § 79 BetrVG, der gilt nicht nur im Zusammenhang mit Informationen die euch der Arbeitgeber gibt.