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Ausdruck des Stundenzettels

H
Hawkace
Jan 2018 bearbeitet

Sehr geehrte Damen und Herren,

kann man einen Ausdruck der Stunden fordern? Zur Information: Einen Ausdruck der geleisteten Stunden und auch der Urlaubstage habe ich vor langer Zeit erhalten. Diese können ausgedruckt werden und werden immer noch ausgedruckt. Allerdings erhalten diese nur die Abteilungsleiter (was ich schon für bedenklich halte). Kann man fordern, dass jedem Mitarbeiter ein Ausdruck des Zettels zukommen zu lassen. Eventuell hilft auch das Gesetz §34 BDSG? Eine Einsicht wird auf Forderung gewährt.

Danke für die Antworten!

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Community-Antworten (3)

P
Pjöööng

08.05.2014 um 15:11 Uhr

Besser meines Erachtens die §§ 82(2) und 83 (1) BetrVG.

B
Bürokrat

08.05.2014 um 15:45 Uhr

Als Arbeitnehmer hat man jedenfalls einen Anspruch auf "eine Abrechnung in Textform", die "mindestens Angaben über Abrechnungszeitraum und Zusammensetzung des Arbeitsentgelts enthalten" muss. (§ 108 GewO) Dazu gehört m. E. auch eine genaue Aufstellung, über die geleisteten Stunden des Abrechnungszeitraums. Auf unseren Lohnzetteln z. B. ist oben in der rechten Ecke ein Kalender, auf dem jeder Tag betextet ist. Mit den geleisteten Stunden, einem U für Urlaub, K für krank, kk für krank ohne Lohnfortzahlung usw. Oder, ist mit "man" der BR gemeint und nicht der AN?

H
Hawkace

08.05.2014 um 16:37 Uhr

Hier ist der Arbeitnehmer gemeint. Ich habe das nur als Betriebsratsvorsitzender in die Gänge leiten wollen. Da es bei einigen Mitarbeitern auch zu Unstimmigkeiten der Urlaubstage (1.Januar ist ein Urlaubstag) gekommen ist, wollten wir (der Betriebsrat) allen Mitarbeitern die Möglichkeit zur besseren Kontrolle geben. Diese Bitte nach dem Ausdruck dieser Stundenliste ist auch schon mehrfach an den BR herangetragen worden.

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