Mobbingvorwurf gegen BR-Mitglied und Androhung rechtlicher Schritte durch GL - Wie soll ich darauf reagieren?
Guten Abend zusammen, Ein Kollege weigert sich, eine ihm aufgetragene Arbeit zu verrrichten,mit dem Argument diese sei zu gefährlich, obwohl er ähnliche Arbeiten seit 20 Jahren -bisher ohne Klagen- durchführt. Daraufhin habe ich ihn auf das Risiko hingewiesen, dass ihm das von der GL als Arbeitsverweigerung ausgelegt werden könnte und Diese ihm Kündigen könnte (als Definition habe ich ihm einen Ausdruck aus Wikipedia gegeben). Nun hat der Kollege das aber gründlichst missverstanden , und zwar als Androhung einer Kündigung- (der Kollege weiss wohl nicht so genau über die kompetenzen des BR bescheid) und ist mit diesem Wiki-Ausdruck direkt zur GL gelaufen mit der Beschwerde, ich wolle ihn mobben. Diesen Vorwurf nun macht sich die GL zu eigen und hat mir ein Schreiben übergeben mit dem Vorwurf, den Bertiebsfrieden durch "gezieltes Mobbing "gestört zu haben und der Aufforderung mich beim Kollegen schriftlich zu entschuldigen , und der Androhung rechtlicher Konsequenzen, sollte ich dies unterlassen. Wie soll ich darauf reagieren? Bitte Hilfe!
Community-Antworten (4)
17.10.2008 um 23:18 Uhr
nAbend baufix
also ich würde dem Kollegen vorschlagen die Sache mit einem BRM seines Vertrauens und dir intern zu klären.Bei Darstellung der Sachlage könntet ihr der GL mitteilen, dass dies alles leider nur ein Mißverständnis war & alle gegenseitigen Vorwürfe fallen gelassen werden. Falls der Kollege keine Einsicht zeigt machst du ein Entschuldigungsschreiben,anhänglich mit deiner Sichtweise der Situation.
17.10.2008 um 23:36 Uhr
Hallo laffo2, erstmal vielen Dank für die Antwort, ja so ungefähr werd ichs wohl machen (auch wenns schwer fällt, denn der kollege und ich sind uns nicht besonders grün und meiner Meinung nach hier tatsächlich ne Arbeitsverweigerung vorliegt- man ist halt doch BR). So, und jetzt ist genug für heute, ich schau am Montag wieder rein. Schönes Wochenende allerseits!
18.10.2008 um 04:17 Uhr
@baufix Als Mobbing ist eine Angelegenheit erst zu betrachten wenn dies über einem längrem Zeitraum gescheit( Die gerichte gehen da meisten von einem zeitraum von einem jahr aus) und dies mit Datum genau Protokolliert wird. Im Deutschem Rechtssystem ist es leider so das das Mobbingopfer in der Beweispflicht steht. Ansonstenschließe ich mich meinen Vorrednern an.
18.10.2008 um 11:53 Uhr
@baufix, das mit dem "aufgetragene Arbeit zu verrrichten,mit dem Argument diese sei zu gefährlich, obwohl er ähnliche Arbeiten " würde mich doch etwas mehr interessieren.. Deine durchaus gutgemeinte Wikipedianachhilfe und andere Aufklärungsschriften über Rechte und Pflichten von AN/AG wäre vielleicht was für´s schwarze Brett! So unter dem Tenor "Projekt Umgang miteinander"
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