Erstellt am 02.06.2008 um 21:21 Uhr von Sternburg
... beinhaltet aber nicht den Namen der Firma. - wieso auch? Kommt der etwa in American Beauty vor? ;-)
Ich finde nichts schlimmes daran, ein Filmzitat in seinem StudiVZ-Profil stehen zu haben.
Guck mal: http://www.zitate-db.de/american-beauty.html
Erstellt am 02.06.2008 um 21:30 Uhr von paula
Tja wenn es dumm läuft wirft der AG den Kollegen raus. Da wird ihm der Hinweis auf das Zitat wohl eher wenig helfen!
Ich finde es einen Hammer dass der BR-Kollege zum AG rennt aber nun ist es wie es ist...
Erstellt am 02.06.2008 um 21:34 Uhr von ilkizufei
Die Frage ist, kann er den Kollegen einfach "abmahnen oder rauswerfen?". Es ist doch sein "persönliches Profil" in einem Chat
Erstellt am 02.06.2008 um 21:41 Uhr von paula
Arbeitsrechtliche Konsequenzen können auch für ein privates Verhalten verhängt werden wenn es einen dienstlichen Bezug gibt. Die Beleidung hier würde ich dazu zählen. Wenn du heute noch in eine Kneipe gehst und über Deinen Chef in einer solch beleidigenden Form ablästerst hat Du ggf. das gleiche Problem. die Treuepflicht des AN endet nicht am Firmentor
Erstellt am 02.06.2008 um 21:46 Uhr von ilkizufei
Hallo Paula, hier handelt es sich um ein Filmzitat, muß man das unbedingt auf den AG beziehen? Übrigens hat der andere BR-Kollege von mir schon einen verbalen A....tritt bekommen
Erstellt am 02.06.2008 um 22:03 Uhr von Mona-Lisa
@ilkizufei,
wenn ein AG da sauer reagiert, kann ich ihn fast verstehen! Der Kollege kann froh sein, wenn er mit dieser "Entgleisung" mit einer Abmahnung davon kommt.......
Ich frage mich nur, was den BR-Kollegen veranlasst hat, postwendend zu "petzen"!
Vielleicht kannst du morgen bei dem Gespräch - nachdem du erst mal gehört hast, wie der AG dazu steht - in diese Richtung intervenieren.
Erstellt am 02.06.2008 um 22:15 Uhr von ilkizufei
hallo Mona-Lisa, ich werde morgen auf jeden Fall bei dem Gespräch dabei sein und hoffe die Sache läßt sich noch hinbiegen (werde mein möglichstes dazu beitragen) und ich denke die Sache mit dem "petzen" werde ich danach klären und den "LIEBEN" Kollegen nochmal darauf hinweisen, in Zukunft ein klärendes Gespräch mit dem betroffenen Kollegen zu führen.
Danke nochmal für die Antworten und nu husch in´s Bett (Frühdienst) :)
Erstellt am 03.06.2008 um 06:35 Uhr von jpsonics
Zitat von Paula: "Arbeitsrechtliche Konsequenzen können auch für ein privates Verhalten verhängt werden wenn es einen dienstlichen Bezug gibt."
Vielleicht bin ich ja Blind, aber wo siehst du da einen dienstlichen Bezug? Solange in dem Profil kein Firmanname oder sonst irgendwelche Angaben welche Rückschlüsse auf die Firma geben stehen, ist sowas IMHO völlig OK. Und in der Firma sollte er sowas evtl. nicht auch unbedingt bringen.
Das einzige was dem Kollegen drohen könnte ist eine Anzeige wegen Verletzung des Urheberrechts, für den Fall, dass er das ganze nicht als Zitat mit Quellangabe gekennzeichnet hat.
Ich sehe hier eigentlich ganz klar eine freie Meinungsäusserung. Und diese ist in D zum Glück noch nicht ganz verboten.
Aber die ganzen "StudiVZ-Schnüffler" gehen mir inzwischen sowieso tierisch auf den Sack. Ich bin mit der Firma nicht verheiratet, und ich habe meine Seele nicht an die Firma verkauft. Mein Privatleben geht die Firma nix an. Fertig.
Erstellt am 03.06.2008 um 09:51 Uhr von packer
moin,
schon wieder so ne komische diskussion... mona und paula, so sehr ich euch schätze, aber hier liegt ihr leider völlig daneben... ich sehe es genauso wie jpsonics. ich bin oftmals ein ironischer mensch und auch ganz schön derbe... wenn ich das privat mache, dann bekomme ich dafür vom chef ne abmahnung??????
und wenn ihr rechthabt, dann ist die geschcihte mitvbestimmungspflichtig!!!!!!!!
also mal schnell ne BV zum verhaltenscodex auf studivz machen, grundlage ist hierfür
§ 87 Abs. 1 BetrVG
Betrifft eine Regelung im Interesse der betrieblichen Abläufe
(auch) das private Verhalten der Arbeitnehmer, kommt eine Mitbestimmung
des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG in
Betracht.
BAG 28.5.2002 – 1 ABR 32/01
dann mal viel spaß vor der einigungsstelle! das mal so als argumentationshilfe für ilkizufei...
tag herr schäuble, nee nee keine umstände bleiben sie sitzen...
Erstellt am 03.06.2008 um 11:06 Uhr von pirat
Ahoi packer,
bei allem Respekt...bis auf den letzten Satz kann ich deiner Einlassung folgen.......den allerdings finde ich etwas daneben!
Erstellt am 03.06.2008 um 11:43 Uhr von meandtheboys
@jpsonic
Du bist mit der Firma nicht verheiratet. Die Firma mit Dir auch nicht, also kann sie sich auch von Mitarbeitern trennen, die sich nicht woll in der Firma fühlen. Das ist dann ja auch für beide Seiten besser
Zum Zitat ist erstmal der Kontext zu betrachten. Ist das zitat deutlich gemacht und in welchen Kontext wird es verwendet. Im allgemeinen werden solche Zitate ja verwendet um seine eigene Meinung deutlich zu machen.
Erstellt am 03.06.2008 um 14:59 Uhr von Jube
@ilkizufrei,
also ich kann nur erzählen, dass sich unsere letzten Zivis auch viel im StudiVZ getummelt haben, sie haben dort auch viel Unfug getrieben und Profile anderer, die sie kannten, angelegt. Da muß dem Kollegen doch erst mal nachgewiesen werden, dass er das selbst vefasst hat,...
Von mir auch noch einen A...tritt an den anderen Kollegen!
Erstellt am 03.06.2008 um 15:08 Uhr von ilkizufei
Also, dass letzte was ich eben gehört habe, ist, dass unser AG dem Kollegen die Kündigung aussprechen will und von den anderen BR-Mitgliedern die Zustimmung erwartet, die ich unter diesen Umständen mit Sicherheit nicht geben werde. Um 17:00 ist das Gespräch, dann weiß ich mehr
Erstellt am 03.06.2008 um 15:13 Uhr von Mona-Lisa
@ilkizufei,
lass dann von dir hören! Ich bin gespannt, was euer AG zu tun gedenkt!
Erstellt am 03.06.2008 um 15:25 Uhr von ilkizufei
Erstellt am 03.06.2008 um 19:46 Uhr von ilkizufei
Der Kollege hat die Kündigung bekommen
Erstellt am 03.06.2008 um 22:16 Uhr von Lotte
ilkizufei,
die fristlose?
Das dürfte bei Klage ein spannender Prozess werden. Berichtest Du weiter?
Erstellt am 04.06.2008 um 06:35 Uhr von jpsonics
Man könnte ja fast meinen, ihr arbeitet bei Lidl & Co. Die hatten auch kein Privatleben mehr und von Meinungsfreiheit haben die auch noch nix gehört.
Dein Kollege sollte in jedem Falle Kündigungsschutzklage einreichen. Bin ja echt mal gespannt wie das die Anwälte und Richter sehen.
Halte uns da bitte auf dem laufenden.
Erstellt am 04.06.2008 um 19:57 Uhr von paula
bin auch gespannt was da raus kommt. Jedes Kündigungsschutzverfahren hat seine eigenen Regeln. Aber ich sehe es nicht ganz so rosig. Es gibt eine Meinungsfreiheit in Deutschland aber die Ehre einer Person (Würde des Menschen) bzw Ruf eines Unternehmens (über die unternehmerische Freiheit - Eingriff in den Gewerbebetrieb) sind auch verfassungsrechtlich geschützt.
Das hat mit Lidl und Co überhaupt nichts zu tun. Nur mal am Rande. Wenn der AG hier die harte Nummer spielt steht Morgen der Staatsanwalt bei dem Kollegen auf der Matte... Zu Recht! Wir reden hier über eine strafrechtlich relevante Beleidigung in aller Öffentlichkeit. Wenn ich im StGB blättere fallen mir sicher noch ein paar Straftatbestände ein.
Erstellt am 04.06.2008 um 20:09 Uhr von Mona-Lisa
@paula,
danke! Mein Gerechtigkeitssinn hat mich nicht im Stich gelassen...
Erstellt am 04.06.2008 um 20:38 Uhr von ilkizufei
hallo an alle, nein, er hat nicht die fristlose Kündigung bekommen, mein AG hat eine Kündigung aus Betrieblichen Gründen vorgeschlagen, die hat mein Kollege auch so angenommen. Im Gespräch hatte er die Möglichkeit sich äußern, sagte aber leider "das war nur witzig gemeint" und er hatte den Eintrag nicht als Zitat gekennzeichnet, hätter er das getan wäre die Sache wohl noch glimpflich ausgegangen. Habe ihm nach dem Gespräch empfohlen, auf jeden Fall einen Anwalt aufzusuchen und diesem den Fall zu schildern. Sehr enttäuscht war ich allerdings von meinen BR- "Kollegen" die nicht einmal 10 min brauchten um dafür zu stimmen das ihm gekündigt wird und das nach diesem Fehlverhalten
Erstellt am 06.06.2008 um 11:40 Uhr von Sternburg
Ganz frisch hereingekommen:
Ein interessantes Urteil, in dem es ebenfalls um eine Kündigung wegen Äußerungen im StudiVZ geht:
Gericht: Kündigung wegen Äußerungen in einer StudiVZ-Gruppe unwirksam
http://www.heise.de/newsticker/Gericht-Kuendigung-wegen-Aeusserungen-in-einer-StudiVZ-Gruppe-unwirksam--/meldung/109075
Erstellt am 06.06.2008 um 12:00 Uhr von Mona-Lisa
@Sternburg,
ich seh da schon Unterschiede zu der ausgesprochenen Kündigung vom AG in *ilkizufei's* Betrieb. Da ging es um ein Zitat.
An Stelle des betroffenen Kollegen würde ich auf jeden Fall Kündigungsschutzklage einreichen!