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Persönliche Daten wurden weitergegeben - wie sollen wir uns verhalten?

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ilkizufei
Nov 2016 bearbeitet

Moin, moin, in unserem Briefkasten (vom BR) war heute ein anonymer Ausdruck von einem Profil dass ein Kollege über sich bei "StudiVZ" angelegt hat. Da dieser Kollege zur Zeit im Urlaub ist , wurde von meinem 2ten BR nicht versucht diesen zu erreichen, sondern hat es nach Absprache mit der PDL unseres Hauses gleich in die Chefetage getragen. Diese orderten nun für morgen ein Gespräch mit besagten Kollegen, der mich danach anrief und bat dabei anwesend zu sein. Das Zitat: Mein Job besteht im Wesentlichen darin die Verachtung zu verbergen, die ich gegen die leitenden Arschlöcher hege und wenigstens einmal am Tag die Herrentoilette aufzusuchen um ordentlich zu wichsen, während ich von einem Leben phantasiere, das nicht so sehr der Hölle gleicht... beinhaltet aber nicht den Namen der Firma. Ich persönlich halte es für unmöglich das der BR Kollege diesen Ausdruck unseren AG vorgelegt hat ohne vorher zu versuchen mit dem Kollegen zu sprechen UND wie sollen wir uns morgen verhalten??????

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Community-Antworten (23)

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Sternburg

02.06.2008 um 23:21 Uhr

... beinhaltet aber nicht den Namen der Firma. - wieso auch? Kommt der etwa in American Beauty vor? ;-)

Ich finde nichts schlimmes daran, ein Filmzitat in seinem StudiVZ-Profil stehen zu haben.

Guck mal: http://www.zitate-db.de/american-beauty.html

P
paula

02.06.2008 um 23:30 Uhr

Tja wenn es dumm läuft wirft der AG den Kollegen raus. Da wird ihm der Hinweis auf das Zitat wohl eher wenig helfen!

Ich finde es einen Hammer dass der BR-Kollege zum AG rennt aber nun ist es wie es ist...

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ilkizufei

02.06.2008 um 23:34 Uhr

Die Frage ist, kann er den Kollegen einfach "abmahnen oder rauswerfen?". Es ist doch sein "persönliches Profil" in einem Chat

P
paula

02.06.2008 um 23:41 Uhr

Arbeitsrechtliche Konsequenzen können auch für ein privates Verhalten verhängt werden wenn es einen dienstlichen Bezug gibt. Die Beleidung hier würde ich dazu zählen. Wenn du heute noch in eine Kneipe gehst und über Deinen Chef in einer solch beleidigenden Form ablästerst hat Du ggf. das gleiche Problem. die Treuepflicht des AN endet nicht am Firmentor

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ilkizufei

02.06.2008 um 23:46 Uhr

Hallo Paula, hier handelt es sich um ein Filmzitat, muß man das unbedingt auf den AG beziehen? Übrigens hat der andere BR-Kollege von mir schon einen verbalen A....tritt bekommen

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Mona-Lisa

03.06.2008 um 00:03 Uhr

@ilkizufei, wenn ein AG da sauer reagiert, kann ich ihn fast verstehen! Der Kollege kann froh sein, wenn er mit dieser "Entgleisung" mit einer Abmahnung davon kommt....... Ich frage mich nur, was den BR-Kollegen veranlasst hat, postwendend zu "petzen"! Vielleicht kannst du morgen bei dem Gespräch - nachdem du erst mal gehört hast, wie der AG dazu steht - in diese Richtung intervenieren.

I
ilkizufei

03.06.2008 um 00:15 Uhr

hallo Mona-Lisa, ich werde morgen auf jeden Fall bei dem Gespräch dabei sein und hoffe die Sache läßt sich noch hinbiegen (werde mein möglichstes dazu beitragen) und ich denke die Sache mit dem "petzen" werde ich danach klären und den "LIEBEN" Kollegen nochmal darauf hinweisen, in Zukunft ein klärendes Gespräch mit dem betroffenen Kollegen zu führen. Danke nochmal für die Antworten und nu husch in´s Bett (Frühdienst) :)

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jpsonics

03.06.2008 um 08:35 Uhr

Zitat von Paula: "Arbeitsrechtliche Konsequenzen können auch für ein privates Verhalten verhängt werden wenn es einen dienstlichen Bezug gibt."

Vielleicht bin ich ja Blind, aber wo siehst du da einen dienstlichen Bezug? Solange in dem Profil kein Firmanname oder sonst irgendwelche Angaben welche Rückschlüsse auf die Firma geben stehen, ist sowas IMHO völlig OK. Und in der Firma sollte er sowas evtl. nicht auch unbedingt bringen.

Das einzige was dem Kollegen drohen könnte ist eine Anzeige wegen Verletzung des Urheberrechts, für den Fall, dass er das ganze nicht als Zitat mit Quellangabe gekennzeichnet hat.

Ich sehe hier eigentlich ganz klar eine freie Meinungsäusserung. Und diese ist in D zum Glück noch nicht ganz verboten.

Aber die ganzen "StudiVZ-Schnüffler" gehen mir inzwischen sowieso tierisch auf den Sack. Ich bin mit der Firma nicht verheiratet, und ich habe meine Seele nicht an die Firma verkauft. Mein Privatleben geht die Firma nix an. Fertig.

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packer

03.06.2008 um 11:51 Uhr

moin,

schon wieder so ne komische diskussion... mona und paula, so sehr ich euch schätze, aber hier liegt ihr leider völlig daneben... ich sehe es genauso wie jpsonics. ich bin oftmals ein ironischer mensch und auch ganz schön derbe... wenn ich das privat mache, dann bekomme ich dafür vom chef ne abmahnung??????

und wenn ihr rechthabt, dann ist die geschcihte mitvbestimmungspflichtig!!!!!!!! also mal schnell ne BV zum verhaltenscodex auf studivz machen, grundlage ist hierfür § 87 Abs. 1 BetrVG

Betrifft eine Regelung im Interesse der betrieblichen Abläufe (auch) das private Verhalten der Arbeitnehmer, kommt eine Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG in Betracht. BAG 28.5.2002 – 1 ABR 32/01

dann mal viel spaß vor der einigungsstelle! das mal so als argumentationshilfe für ilkizufei...

tag herr schäuble, nee nee keine umstände bleiben sie sitzen...

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pirat

03.06.2008 um 13:06 Uhr

Ahoi packer, bei allem Respekt...bis auf den letzten Satz kann ich deiner Einlassung folgen.......den allerdings finde ich etwas daneben!

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meandtheboys

03.06.2008 um 13:43 Uhr

@jpsonic Du bist mit der Firma nicht verheiratet. Die Firma mit Dir auch nicht, also kann sie sich auch von Mitarbeitern trennen, die sich nicht woll in der Firma fühlen. Das ist dann ja auch für beide Seiten besser

Zum Zitat ist erstmal der Kontext zu betrachten. Ist das zitat deutlich gemacht und in welchen Kontext wird es verwendet. Im allgemeinen werden solche Zitate ja verwendet um seine eigene Meinung deutlich zu machen.

J
Jube

03.06.2008 um 16:59 Uhr

@ilkizufrei, also ich kann nur erzählen, dass sich unsere letzten Zivis auch viel im StudiVZ getummelt haben, sie haben dort auch viel Unfug getrieben und Profile anderer, die sie kannten, angelegt. Da muß dem Kollegen doch erst mal nachgewiesen werden, dass er das selbst vefasst hat,... Von mir auch noch einen A...tritt an den anderen Kollegen!

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ilkizufei

03.06.2008 um 17:08 Uhr

Also, dass letzte was ich eben gehört habe, ist, dass unser AG dem Kollegen die Kündigung aussprechen will und von den anderen BR-Mitgliedern die Zustimmung erwartet, die ich unter diesen Umständen mit Sicherheit nicht geben werde. Um 17:00 ist das Gespräch, dann weiß ich mehr

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Mona-Lisa

03.06.2008 um 17:13 Uhr

@ilkizufei, lass dann von dir hören! Ich bin gespannt, was euer AG zu tun gedenkt!

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ilkizufei

03.06.2008 um 17:25 Uhr

wird gemacht

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ilkizufei

03.06.2008 um 21:46 Uhr

Der Kollege hat die Kündigung bekommen

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Lotte

04.06.2008 um 00:16 Uhr

ilkizufei, die fristlose? Das dürfte bei Klage ein spannender Prozess werden. Berichtest Du weiter?

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jpsonics

04.06.2008 um 08:35 Uhr

Man könnte ja fast meinen, ihr arbeitet bei Lidl & Co. Die hatten auch kein Privatleben mehr und von Meinungsfreiheit haben die auch noch nix gehört.

Dein Kollege sollte in jedem Falle Kündigungsschutzklage einreichen. Bin ja echt mal gespannt wie das die Anwälte und Richter sehen.

Halte uns da bitte auf dem laufenden.

P
paula

04.06.2008 um 21:57 Uhr

bin auch gespannt was da raus kommt. Jedes Kündigungsschutzverfahren hat seine eigenen Regeln. Aber ich sehe es nicht ganz so rosig. Es gibt eine Meinungsfreiheit in Deutschland aber die Ehre einer Person (Würde des Menschen) bzw Ruf eines Unternehmens (über die unternehmerische Freiheit - Eingriff in den Gewerbebetrieb) sind auch verfassungsrechtlich geschützt.

Das hat mit Lidl und Co überhaupt nichts zu tun. Nur mal am Rande. Wenn der AG hier die harte Nummer spielt steht Morgen der Staatsanwalt bei dem Kollegen auf der Matte... Zu Recht! Wir reden hier über eine strafrechtlich relevante Beleidigung in aller Öffentlichkeit. Wenn ich im StGB blättere fallen mir sicher noch ein paar Straftatbestände ein.

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Mona-Lisa

04.06.2008 um 22:09 Uhr

@paula, danke! Mein Gerechtigkeitssinn hat mich nicht im Stich gelassen...

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ilkizufei

04.06.2008 um 22:38 Uhr

hallo an alle, nein, er hat nicht die fristlose Kündigung bekommen, mein AG hat eine Kündigung aus Betrieblichen Gründen vorgeschlagen, die hat mein Kollege auch so angenommen. Im Gespräch hatte er die Möglichkeit sich äußern, sagte aber leider "das war nur witzig gemeint" und er hatte den Eintrag nicht als Zitat gekennzeichnet, hätter er das getan wäre die Sache wohl noch glimpflich ausgegangen. Habe ihm nach dem Gespräch empfohlen, auf jeden Fall einen Anwalt aufzusuchen und diesem den Fall zu schildern. Sehr enttäuscht war ich allerdings von meinen BR- "Kollegen" die nicht einmal 10 min brauchten um dafür zu stimmen das ihm gekündigt wird und das nach diesem Fehlverhalten

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Sternburg

06.06.2008 um 13:40 Uhr

Ganz frisch hereingekommen: Ein interessantes Urteil, in dem es ebenfalls um eine Kündigung wegen Äußerungen im StudiVZ geht:

Gericht: Kündigung wegen Äußerungen in einer StudiVZ-Gruppe unwirksam http://www.heise.de/newsticker/Gericht-Kuendigung-wegen-Aeusserungen-in-einer-StudiVZ-Gruppe-unwirksam--/meldung/109075

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Mona-Lisa

06.06.2008 um 14:00 Uhr

@Sternburg, ich seh da schon Unterschiede zu der ausgesprochenen Kündigung vom AG in ilkizufei's Betrieb. Da ging es um ein Zitat. An Stelle des betroffenen Kollegen würde ich auf jeden Fall Kündigungsschutzklage einreichen!

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