Erstellt am 07.05.2014 um 10:56 Uhr von gironimo
Das kommt sicherlich auf die Maßnahme an.
Aber ich denke, er ist arbeitsunfähig geschrieben. Dann bezieht er ja ohnehin Krankengeld.
Ohne Not kündigt man nie. Erst wenn feststeht, dass nach der Umschulung eine Weiterbeschäftigung nicht mehr in diesem Betrieb stattfinden kann, würde ich kündigen.