Erstellt am 06.05.2014 um 07:55 Uhr von gironimo
Eigentlich gibt es da nichts nachzudenken. Was eine Betriebsversammlung ist, und wie sie abläuft steht im Gesetz. Und Gesetze gelten auch im Betrieb.
Auf die Epfindsamkeiten eines Geschäftsführers nimmt das BetrVG keine Rücksicht.
So gesehen weiß ich auch nicht, was die Kollegen nachdenken.
Vielleicht legst Du Ihnen die Rechtslage dar und zitierst zudem § 80 Abs. 1 Nr.1 BetrVG.
Erstellt am 06.05.2014 um 08:28 Uhr von Kölner
Wenn der AG eine zusätzliche eigene Versammlung machen will, soll er das tun. Der BR macht seine eigene und muss die GF dazu einladen. Auf der betrVers. hat der BR dann das Hausrecht und erteilt dem GF zur gegebener zeit das Rederecht.
Erstellt am 06.05.2014 um 09:32 Uhr von Pjöööng
Ich sehe da auch kein Problem. Der Arbeitgeber darf seine Schäfchen so oft um sich scharen, wie es ihm beliebt. Wenn er möchte auch 365 Tage-Feiertage minus arbeitsfreie Tage minus 4 Tage für die Betriebsversammlungen pro Jahr.
Und Ihr macht Eure Betriebsversammlungen (selbstverständlich nicht zur selben Zeit wie die Belegschaftsversammlung.
Überlegen solltet Ihr, zu welchen Themen Ihr auf der Belegschaftsversammlung redet und zu welchen nicht.
Erstellt am 06.05.2014 um 10:34 Uhr von BloodyBeginner
"Wenn er möchte auch 365 Tage-Feiertage minus arbeitsfreie Tage minus 4 Tage für die Betriebsversammlungen pro Jahr."
Naja das mit den minus 4 Tage für Betriebsversammlung pro Jahr stimmt ja nicht.
Eine Betriebsversammlung geht ja wohl kaum einen Arbeitstag, der AG kann davor oder danach ja auch noch ne Belegschaftsversammlung machen ;-)