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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsversammlung / Belegschaftsversammlung

U
Uwe
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, da gibt es GF, die haben ein Problem mit dem BR, mit dem BetrVG und dass jemand mitbestimmt, wo man doch ungehindert schalten und walten will. Neuester Streich: Es geht gar nicht, dass die GF bei Betriebsversammlungen "Gast im eigenen Haus" ist. Also wird eine "Betriebsversammlung / Belegschaftsversammlung" ausgedacht. Die Tagesordnung wird natürlich von der GF festgelegt. Der BR darf dabei sein und sich glücklich schätzen, seiner betriebsverfassungsmäßigen Pflicht nachgekommen zu sein. Heute ist Beschlussfassung zu dieser Mutation. Wie könnte man die restlichen BRler zum Nachdenken anregen? Viele Grüße Uwe

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Community-Antworten (4)

G
gironimo

06.05.2014 um 09:55 Uhr

Eigentlich gibt es da nichts nachzudenken. Was eine Betriebsversammlung ist, und wie sie abläuft steht im Gesetz. Und Gesetze gelten auch im Betrieb.

Auf die Epfindsamkeiten eines Geschäftsführers nimmt das BetrVG keine Rücksicht.

So gesehen weiß ich auch nicht, was die Kollegen nachdenken.

Vielleicht legst Du Ihnen die Rechtslage dar und zitierst zudem § 80 Abs. 1 Nr.1 BetrVG.

K
Kölner

06.05.2014 um 10:28 Uhr

Wenn der AG eine zusätzliche eigene Versammlung machen will, soll er das tun. Der BR macht seine eigene und muss die GF dazu einladen. Auf der betrVers. hat der BR dann das Hausrecht und erteilt dem GF zur gegebener zeit das Rederecht.

P
Pjöööng

06.05.2014 um 11:32 Uhr

Ich sehe da auch kein Problem. Der Arbeitgeber darf seine Schäfchen so oft um sich scharen, wie es ihm beliebt. Wenn er möchte auch 365 Tage-Feiertage minus arbeitsfreie Tage minus 4 Tage für die Betriebsversammlungen pro Jahr.

Und Ihr macht Eure Betriebsversammlungen (selbstverständlich nicht zur selben Zeit wie die Belegschaftsversammlung.

Überlegen solltet Ihr, zu welchen Themen Ihr auf der Belegschaftsversammlung redet und zu welchen nicht.

B
BloodyBeginner

06.05.2014 um 12:34 Uhr

"Wenn er möchte auch 365 Tage-Feiertage minus arbeitsfreie Tage minus 4 Tage für die Betriebsversammlungen pro Jahr."

Naja das mit den minus 4 Tage für Betriebsversammlung pro Jahr stimmt ja nicht. Eine Betriebsversammlung geht ja wohl kaum einen Arbeitstag, der AG kann davor oder danach ja auch noch ne Belegschaftsversammlung machen ;-)

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