Hallo,
da gibt es GF, die haben ein Problem mit dem BR, mit dem BetrVG und dass jemand mitbestimmt, wo man doch ungehindert schalten und walten will. Neuester Streich: Es geht gar nicht, dass die GF bei Betriebsversammlungen "Gast im eigenen Haus" ist. Also wird eine "Betriebsversammlung / Belegschaftsversammlung" ausgedacht. Die Tagesordnung wird natürlich von der GF festgelegt. Der BR darf dabei sein und sich glücklich schätzen, seiner betriebsverfassungsmäßigen Pflicht nachgekommen zu sein. Heute ist Beschlussfassung zu dieser Mutation. Wie könnte man die restlichen BRler zum Nachdenken anregen?
Viele Grüße
Uwe