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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Belegschaftsversammlung - was tun wenn der BR seit Mai 2006 noch keine Belegschaftsversammlung gemacht hat?

A
ali1
Jan 2018 bearbeitet

hallo

wie kann man den,dagegen vorgehen,das der br seit mai 2006 noch keine belegschafts-versammlung gemacht hat.

habe mehrmals nachgefragt,und nur ausreden als antwort bekommen.

gruss:ali1

4.69606

Community-Antworten (6)

K
Kölner

07.01.2007 um 22:48 Uhr

@ali1 Mit der Hilfe der Gewerkschaft ein "§ 23 BetrVG-Verfahren" einleiten?

B
Bergmann

07.01.2007 um 23:15 Uhr

@ Kölner ,

gleich mit dem Holzhammer ?Nicht erstmal nachfragen warum die vorgeschriebene 1/4 Jährliche Betriebsversammlung nicht stattgefunden hat ?

K
Kölner

07.01.2007 um 23:17 Uhr

@Bergmann ali1 sucht leider einen Weg in den BR...da muss er die "Harte Tour" gehen. siehe auch ali1 in älteren freds...

B
Bergmann

07.01.2007 um 23:28 Uhr

@ Kölner ,

%-) verstanden !

H
Heini

07.01.2007 um 23:31 Uhr

Die Durchführung von Betriebsversammlungen ist im Betriebsverfassungsgesetz vorgeschrieben, siehe auch §§ 42-46 BetrVG.

Auf Wunsch des Arbeitgebers oder mindestens einem Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer ist der Betriebsrat verpflichtet, eine Betriebsversammlung einzuberufen und den beantragten Beratungsgegenstand auf die Tagesordnung zu setzen.

Sofern im vorhergegangenen Kalenderhalbjahr keine Betriebsversammlung und keine Abteilungsversammlungen durchgeführt worden sind, muss der Betriebsrat vor Ablauf von zwei Wochen nach Eingang des Antrages einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft eine Betriebsversammlung einberufen.

Das verweigern des abhalten von Betriebsversammlung stellt eine grobe Verletzung der gesetzlichen Pflichten des Betriebsrats da. Gem.:§ 23 Abs.1 BetrVG haben

mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer,

der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft die Möglichkeit beim Arbeitsgericht die Auflösung des Betriebsrats wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten zu beantragen.

K
Kölner

15.01.2007 um 00:18 Uhr

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