Hallo zusammen.

Mal eine Frage: Nach §4 Abs 3 kann man die Wählerliste bei Zu- bzw. Abgängen bis zum Tag vor der Wahl korrigieren.
Was ist aber nun, wenn am Tag der Wahl Arbeitnehmer neu eingestellt werden. Diese haben dann doch auch ein Wahlrecht... Kann ich dann trotzdem am Tag der Wahl noch die Liste korrigieren?

Gleiches Thema, etwas andere Fragestellung: in unserem Betrieb arbeiten auch etliche Aushilfen. Diese sind nach unserer anwaltlichen Beratung wahlberechtigt, sofern sie am Tag der Wahl tatsächlich einen Dienst bei uns leisten. Dies wissen wir aber wahrscheinlich erst am Abend zuvor (somit wäre §4 Abs 3 ja zutreffend); es kann aber auch sein, dass wir dies erst kurz vor Öffnung des Wahllokals erfahren. Kann ich dann trotzdem noch die Wählerliste bzgl dieser Aushilfen ändern?

Viele Grüße und Danke :-)