Korrektur der Wählerliste - Aushang ausreichend?
Hallo, wenn es zu einer Korrektur der Wählerliste kommt, weil sich herausstellt, dass ein Mitarbeiter nicht wahlberechtigt ist, reicht es dann aus, diese korrigierte Liste (ohne Geburtsdaten) auszuhängen oder muss eine korrigierte Liste (mit Geburtsdaten) an jeden einzelnen Mitarbeiter und Briefwähler ausgehändigt/versendet werden?
Danke und Grüße MiMo
Community-Antworten (4)
24.01.2018 um 17:07 Uhr
Das ist etwas wirr!
Die Wählerliste ist grundsätzlich ohne Geburtsdatum zu veröffentlichen.
Zu dem Zeitpunkt zu dem Ihr die Wählerliste noch in diesem Sinne korrigieren dürft, wisst Ihr in der Regel doch noch gar nicht, wer Briefwähler ist...
24.01.2018 um 19:57 Uhr
Die Wählerliste muß nicht an jeden verschickt werden. Es steht ja bereits im Wahlausschreiben, wo sie eingesehen werden kann. Sie ist laufend zu aktualisieren, sobald es Bedarf gibt (Einstellungen, Kündigungen, Irrtümer, Einsprüche, ...). Es reicht dann aus, die veraltete durch korrigierte Liste am angegebenen Platz zu ersetzen. Wenn jemand aus der Liste gestrichen wird, würde ich nur ihn darüber gesondert informieren.
25.01.2018 um 10:40 Uhr
Vielen Dank für die Antworten! Ich habe es vielleicht falsch ausgedrückt. Wir verschicken z.B. an die Außendienstmitarbeiter das Wahlausschreiben, Wählerliste,... per Post, da sie sonst unter Umständen gar nicht von der Wahl erfahren würden. Gibt es einen Paragrafen, unter dem aufgeführt ist, dass es nicht verschickt werden muss oder erklärt sich das mit §2 Abs. 4?
26.01.2018 um 21:14 Uhr
An die Außendienstmitarbeiter werden nur Wahlausschreiben und ggf im zweiten Schreiben Briefwahlunterlagen verschickt. Die Wählerliste brauchen sie nicht; sie können ja bereits dem Anschreiben entnehmen, daß sie auf der Liste stehen.
"Ist dem Wahlvorstand bekannt, dass ein in die Wählerliste eingetragener Wahlberechtigter am Tag der Wahl wegen der Eigenart seines Beschäftigungsverhältnisses voraussichtlich nicht im Betrieb anwesend sein wird, sendet er diesem Beschäftigten die Briefwahlunterlagen von Amts wegen zu (Anschreiben: M 23)." http://www.br-portal.de/assets/pdf/BR-Wahlleitfaden_nwv.pdf
Auf Seite 58 (das ist Seite 60 des pdf) findest Du eine Auflistung, was alles in die Briefwahlunterlagen gehört. Die Wählerliste ist da nicht aufgeführt.
Verwandte Themen
Nachträgliche (Wieder-)Aufnahme in die Wählerliste
ÄlterHallo, hier eine Frage zur Wählerliste BR-Wahl: Eine Mitarbeiterin wurde vom Arbeitgeber gekündigt (vor Aushang der Wählerliste). Nachdem die Wählerliste 3 Wochen aushing, wurde die Kündigung der Mi
Gewinn orientierte Produktivitätsbeteiligung
ÄlterWir haben eine BV Produktivitätsbeteidigung in der es einen Korrektur Faktor gibt der die Prämie senkt wenn die Gewinnbilanz des Unternehmens sinkt. Und die Firma konnte den Mitarbeitern die Prämie ab
Wann ist der neue BR rechtsgültig im Amt?
ÄlterHallo Kollegen. Habe da ein dringendes Anliegen. Nach den BR-Wahlen am 2.02.06 haben wir einen neuer BR, ohne den vorigen BR-Vorsitzenden, der sein Amt niederlegte. Frage Wann ist der neue BR
Falsches Ausweisen auf Wählerliste
ÄlterHallo zusammen, unser Unternehmen ist gerade dabei einen Betriebsrat zu gründen. Leider ist uns, dem Wahlvorstand, bei Aushang und Versenden per Mail des Wahlausschreibens, bzw. der Wählerliste ei
Korrektur Wählerliste Aufsichtsratswahl
ÄlterDas ist meine erste Wahl und in der Vergangenheit gab es wohl immer wieder Versuche der Anfechtungen. Wir haben die Wählerliste vom Arbeitgeber erhalten. Leider enthielt diese viele Fehler, was mich v