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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Korrektur der Wählerliste - Aushang ausreichend?

M
MiMo
Apr 2018 bearbeitet

Hallo, wenn es zu einer Korrektur der Wählerliste kommt, weil sich herausstellt, dass ein Mitarbeiter nicht wahlberechtigt ist, reicht es dann aus, diese korrigierte Liste (ohne Geburtsdaten) auszuhängen oder muss eine korrigierte Liste (mit Geburtsdaten) an jeden einzelnen Mitarbeiter und Briefwähler ausgehändigt/versendet werden?

Danke und Grüße MiMo

1.46704

Community-Antworten (4)

P
Pjöööng

24.01.2018 um 17:07 Uhr

Das ist etwas wirr!

Die Wählerliste ist grundsätzlich ohne Geburtsdatum zu veröffentlichen.

Zu dem Zeitpunkt zu dem Ihr die Wählerliste noch in diesem Sinne korrigieren dürft, wisst Ihr in der Regel doch noch gar nicht, wer Briefwähler ist...

B
basilica

24.01.2018 um 19:57 Uhr

Die Wählerliste muß nicht an jeden verschickt werden. Es steht ja bereits im Wahlausschreiben, wo sie eingesehen werden kann. Sie ist laufend zu aktualisieren, sobald es Bedarf gibt (Einstellungen, Kündigungen, Irrtümer, Einsprüche, ...). Es reicht dann aus, die veraltete durch korrigierte Liste am angegebenen Platz zu ersetzen. Wenn jemand aus der Liste gestrichen wird, würde ich nur ihn darüber gesondert informieren.

M
MiMo

25.01.2018 um 10:40 Uhr

Vielen Dank für die Antworten! Ich habe es vielleicht falsch ausgedrückt. Wir verschicken z.B. an die Außendienstmitarbeiter das Wahlausschreiben, Wählerliste,... per Post, da sie sonst unter Umständen gar nicht von der Wahl erfahren würden. Gibt es einen Paragrafen, unter dem aufgeführt ist, dass es nicht verschickt werden muss oder erklärt sich das mit §2 Abs. 4?

B
basilica

26.01.2018 um 21:14 Uhr

An die Außendienstmitarbeiter werden nur Wahlausschreiben und ggf im zweiten Schreiben Briefwahlunterlagen verschickt. Die Wählerliste brauchen sie nicht; sie können ja bereits dem Anschreiben entnehmen, daß sie auf der Liste stehen.

"Ist dem Wahlvorstand bekannt, dass ein in die Wählerliste eingetragener Wahlberechtigter am Tag der Wahl wegen der Eigenart seines Beschäftigungsverhältnisses voraussichtlich nicht im Betrieb anwesend sein wird, sendet er diesem Beschäftigten die Briefwahlunterlagen von Amts wegen zu (Anschreiben: M 23)." http://www.br-portal.de/assets/pdf/BR-Wahlleitfaden_nwv.pdf

Auf Seite 58 (das ist Seite 60 des pdf) findest Du eine Auflistung, was alles in die Briefwahlunterlagen gehört. Die Wählerliste ist da nicht aufgeführt.

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