W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Korrektur der Wählerliste wegen Altersteilzeitler - bis wann ist das noch möglich?

D
dieter_sch
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, auf Drängen des jetzigen Betriebsrats und gem. einem Kommentar von Däubler von 2202 haben wir die Altersteilzeitler in der Ruhephase in die Wählerliste aufgenommen. Jetzt hat der selbe Betriebsrat ein neueres Urteil gefunden, das besagt, daß die Altersteilzeitler nicht wählen dürfenund besteht darauf, diese aus der Wählerliste zu löschen. Kann man die Wählerliste 1 Woche vor der Wahl noch korrigieren?

Danke im Voraus

dieter_sch

3.11102

Community-Antworten (2)

FB
Frank B.

21.03.2006 um 07:37 Uhr

Man kann und sollte die Wählerliste sogar noch einen Tag vor der Wahl korrigieren. Der WV ist verpflichtet die Wählerliste auf dem aktuellen Stand zu halten.

F
filou

21.03.2006 um 11:17 Uhr

Genau, die Wählerliste ist auf bis zur Wahl fortlaufend auf den neuesten Stand zu bringen. Und Altersteilzeitler dürfen, sobald sie sich in der Freizeitphase befinden, nicht mehr wählen. Also schnellstens von der Wählerliste streichen.

Ihre Antwort