Erstellt am 12.03.2010 um 17:36 Uhr von kepdbr
Nein, das Wahlausschreiben muss nicht neu ausgehängt werden, auch wenn sich an den BR-Sitzen etwas ändern würde. Der Tag des Aushängs ist ausschlaggebend. Wenn ihr zu dem Zeitpunkt mit eurem AG einig ward, das alle wahlberechtigte AN sind, ist es der GL aber spät eingefallen, das dem doch nicht so ist. Das Vermittlungsverfahren zur Feststellung von leitenden Angestellten war schon abgeschlossen, oder?
Fristen ändern sich auch nicht.
Ihr solltet jetzt lediglich den Aushang der Wählerliste anpassen und Einsprüche gegen die Wählerliste wié normal bearbeiten und darüber beschließen.
Erstellt am 12.03.2010 um 18:06 Uhr von Biggy
Seit wann bestimmt der AG wer leitender Angestellter ist bei BRW. Ich habe im Seminar gelernt das bestimmt einzig und allein der Wahlvorstand auf keine Fall der AG.Im Zweifelsfall kann der Arbeitgeber es gerichtlich feststellen lassen wer im Recht ist der Wahlvorstand oder der AG.