Seit einer Woche hängt bei uns die Wählerliste aus. Heute bekam der WV durch den AG eine korrigierte Wählerliste, auf der nun weitere MA gestrichen wurden, die nun doch den leitenden Angestellten zugeordnet wurden. Dies passierte auf Initiative des amtierenden BR, der über Internas informiert war. Muss das Wahlauschreiben nun neu ausgehängt werden? Verändern sich nun Fristen?
Wir als WV sind uns über die weiteren Abläufe nicht klar. Ein Einwand gegen die Wählerliste ging erst später im WV ein. In der gängigen Literatur finde ich nichts darüber.