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Gf Ausschuss

C
CooperX
Jan 2018 bearbeitet

Gab 2 Listen bei unserer Wahl, 8 Plätze wir und 3 Plätze die andere Liste! Jetzt bei der Belegung der Ausschüsse, müssen in den Geschäftsführenden Ausschauß Personen aus beiden Listen in den Ausschuss oder können auch nur welche aus einer Liste in den Ausschuss?

Hab nicht wirklich was dazu gefunden!

Danke im Vorfeld

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Community-Antworten (2)

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Drauelbukse

05.05.2014 um 16:43 Uhr

Ob es dazu eine gesetzliche Regelung gibt, weiß ich nicht, aber bei uns läuft es folgendermaßen: Unser 11-köpfiges Gremium setzt sich aus 5 Listen zusammen, BRV und Stellvertreter sind automatisch im BA, die übrigen Listen entsenden je eine Person in den BA...

Sinnvoll ist es auf jeden Fall, dass der BA aus beiden Listen gebildet wird.

P
Petrus

06.05.2014 um 19:17 Uhr

Dass Du nichts gefunden hast, könnte daran liegen, dass der "geschäftsführende Ausschuss" eigentlich "Betriebsausschuss" heißt. Rest steht im §27 BetrVG

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