Erstellt am 16.03.2021 um 21:53 Uhr von UliPK
Der BRV kann alleine und ohne Beschluss schon mal gar nichts in dieser Richtung machen.
Lese dir mal dieses dazu durch.
https://www.schweizer.eu//aktuelles/urteile/8814-bag-vom-16-maerz-2005-7-abr-43-04
Hier mal ein kleiner Auszug aus dem Link:
"Leitsatz des Gerichts
Beschließt der Betriebsrat während seiner Amtszeit, einen nach § 28 BetrVG gebildeten Ausschuss, dessen Mitglieder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt wurden, um ein zusätzliches Mitglied zu erweitern, sind sämtliche Ausschussmitglieder neu zu wählen."
Erstellt am 17.03.2021 um 12:01 Uhr von celestro
heißt aber auch ... wenn der BR den Ausschuss neu wählt und diese Person da rein wählt, dann ist das möglich. So bescheuert das ggf. auch ist.
Erstellt am 18.03.2021 um 09:39 Uhr von ganther
und wenn der BR will dann werden auch heutige Mitglieder ausgetauscht