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Dieser Beitrag ist vor 5 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kann ein bestimmter Ausschuss willkürlich ohne Grund vergrößert werden??

S
Salome35
Mrz 2021 bearbeitet

Frage: Ausschuss für Arbeitszeit besteht aus 4 Mitgliedern. Grundlos und obwohl Arbeitspensum von den 4 Mitgliedern wunderbar bewältigt werden kann (da kaum etwas zu tun) möchte der Betr.Vors. einfach willkürlich den Ausschuss um ein Mitglied vergrößern. Die vorgeschlagene Person ist bereits in drei anderen Ausschüssen, sie ist desinteressiert und engagiert sich in diesen Ausschüssen eher gar nicht. Zur Info: Betriebsrat ist nach Listenwahl gewählt, Wirtschaftsausschuss und Betriebsausschuss wurden vor10 Monaten nach Mehrheit (Geheim) gewählt, die restlichen Ausschüsse (u.a. der Ausschuss für Arbeitszeit) ebenso vor 10 Monaten nach Handzeichen/Wunsch. Es macht aber doch keinen Sinn, einen eh schon überbesetzten Ausschuss nach 10 Monaten einfach grundlos zu vergrößern. Wer kann mir hier Tipps geben. Das kann/darf doch nicht so einfach möglich sein. Bitte dringend Info. Vielen Dank Ihr Lieben!!

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Community-Antworten (3)

U
UliPK

16.03.2021 um 22:53 Uhr

Der BRV kann alleine und ohne Beschluss schon mal gar nichts in dieser Richtung machen. Lese dir mal dieses dazu durch. https://www.schweizer.eu//aktuelles/urteile/8814-bag-vom-16-maerz-2005-7-abr-43-04

Hier mal ein kleiner Auszug aus dem Link:
"Leitsatz des Gerichts Beschließt der Betriebsrat während seiner Amtszeit, einen nach § 28 BetrVG gebildeten Ausschuss, dessen Mitglieder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt wurden, um ein zusätzliches Mitglied zu erweitern, sind sämtliche Ausschussmitglieder neu zu wählen."

C
celestro

17.03.2021 um 13:01 Uhr

heißt aber auch ... wenn der BR den Ausschuss neu wählt und diese Person da rein wählt, dann ist das möglich. So bescheuert das ggf. auch ist.

G
ganther

18.03.2021 um 10:39 Uhr

und wenn der BR will dann werden auch heutige Mitglieder ausgetauscht

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