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Anhörung bei Kündigung

G
Gerti
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen! Muß der BR auch bei einer Kündigung innerhalb der Probezeit angehört werden ? Wird die Kündigung bei Nicht Anhörung ungültig? Danke Alfred

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Community-Antworten (5)

S
Saarmetaller

05.05.2014 um 14:54 Uhr

Hallo Gerti,

ein klares Ja

Auch bei einer Kündigung innerhalb der Probezeit muss der Betriebsrat angehört werden. Ob dann dieser bei einer solchen Kündigung viel bewirken kann, ist eine andere Frage.

Aber bei jeder Kündigung (egal wann) ist der Betriebsrat zu hören.

Falls das der Arbeitgeber nicht macht ist die Kündigungsschutzklage (zumindest für diese Kündigung) schon gewonnen.

Gruß Saarmetaller

R
rolfo

05.05.2014 um 14:56 Uhr

Ja, auch innerhalb der Probezeit muss der BR vorher angehört werden. Dem Gekündigten wird das aber wenig helfen

P
pillepalleTR

05.05.2014 um 14:57 Uhr

Als Ergänzung zu saarmetaller's Antwort: dem AG würde ich das aber nicht auf die Nase binden, sondern ggf. nur dem Gekündigten. Was er (bzw. sein Anwalt) dann draus macht, ist seine Sache.

G
gironimo

05.05.2014 um 15:44 Uhr

Es wird dem AN nichts nützen? Na wer weiß - vielleicht doch.

Dier Kündigung ohne Anhörung des BR muss ja erst einmal von einem Arbeitsgericht gekippt werden. Der AN muss also auf jeden Fall klagen.

Aber Justitia arbeitet langsam. Vielleicht ja dann schon die Probezeit um......

Der Weg zum Fachanwalt lohnt.

G
Gerti

05.05.2014 um 16:37 Uhr

Danke, ihr seid guuut.

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