Anhörung bei Kündigung
Hallo Kollegen! Muß der BR auch bei einer Kündigung innerhalb der Probezeit angehört werden ? Wird die Kündigung bei Nicht Anhörung ungültig? Danke Alfred
Community-Antworten (5)
05.05.2014 um 14:54 Uhr
Hallo Gerti,
ein klares Ja
Auch bei einer Kündigung innerhalb der Probezeit muss der Betriebsrat angehört werden. Ob dann dieser bei einer solchen Kündigung viel bewirken kann, ist eine andere Frage.
Aber bei jeder Kündigung (egal wann) ist der Betriebsrat zu hören.
Falls das der Arbeitgeber nicht macht ist die Kündigungsschutzklage (zumindest für diese Kündigung) schon gewonnen.
Gruß Saarmetaller
05.05.2014 um 14:56 Uhr
Ja, auch innerhalb der Probezeit muss der BR vorher angehört werden. Dem Gekündigten wird das aber wenig helfen
05.05.2014 um 14:57 Uhr
Als Ergänzung zu saarmetaller's Antwort: dem AG würde ich das aber nicht auf die Nase binden, sondern ggf. nur dem Gekündigten. Was er (bzw. sein Anwalt) dann draus macht, ist seine Sache.
05.05.2014 um 15:44 Uhr
Es wird dem AN nichts nützen? Na wer weiß - vielleicht doch.
Dier Kündigung ohne Anhörung des BR muss ja erst einmal von einem Arbeitsgericht gekippt werden. Der AN muss also auf jeden Fall klagen.
Aber Justitia arbeitet langsam. Vielleicht ja dann schon die Probezeit um......
Der Weg zum Fachanwalt lohnt.
05.05.2014 um 16:37 Uhr
Danke, ihr seid guuut.
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