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Teilfreistellungen - Aufteilung und Stundenzahl

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Torti
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,wir haben eine Frage in Bezug auf die Freistellung. Wir können 2 Mitglieder voll freistellen. wir werden eine vollfreistellung und zwei teilfreistellungen vor der wahl beschliessen.wir haben zwei listen ,eine liste mit einer person und eine zweite liste mit 2 personen.es ist zuerwarten ,daß liste 1 - 5 stimmen erhält und liste 2 (zwei personen) - 6 stimmen.die frage die sich stellt ,wie wird verteilt ? kriegt liste 2 mit 6 stimmen die vollfreistellung und was passiert mit den teilfreistellungen.oder müssen wir vor der wahl noch etwas beachten ? und wenn alles klar ist ,wer bestimmt wie die zustehenden stunden unter den teilfreistellungen aufgeteilt werden,muss es 50 : 50 sein,oder egal ?

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Community-Antworten (7)

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bikergirl72

27.05.2006 um 16:05 Uhr

Hallo. Wenn Ihr 2 BR Mitglieder voll freistellen wollt, dann müsstet Ihr ja zwischen 501 und 900 Arbeitnehmer in der Firma sein. Aber wenn das an dem ist, dann müsste Euer Betriebsrat ja zwischen 11 und 13 Mitgliedern haben. Wie Du aber schreibst, lassen sich für die Wahl ja nur 3 Personen aus 2 Listen aufstellen. Irgendwas stimmt da nicht ganz. Nachzulesen ist das ganze im BetrVG §1, §9 und §38.

T
Torti

27.05.2006 um 18:05 Uhr

hallo bikergirl,

ja wir haben über 600 arbeitnehmer und haben 11 BR - mitglieder und zwei freistellungen,aber das alles ist nicht das problem.es ist auch korrekt,daß nur drei BR-mitglieder sich zur wahl um die zwei freistellungen (bzw 1 x voll , 2 x teil) stellen wollen.

meine frage zielte aber darauf ab ,wie wird nach der wahl wie oben beschrieben,aufgeteilt und wie darf man die stunden für die teilfreistellungen aufteilen.

bitte in bezug auf den inhalt der frage antworten.

danke.

F
Fayence

27.05.2006 um 20:07 Uhr

Torti, anscheinend seid Ihr Euch doch bereits darüber einig, dass Ihr 1 Voll- und 2 Teilfreistellungen beschliessen werdet. Demnach wären 3 freizustellende BR-Mitglieder zu wählen und 3 HZ zu berücksichtigen. Da sich aber nur 3 BR-Mitglieder zur Wahl stellen, sehe ich hier eigentlich kein Problem. 1 BR-Mitglied wird sich doch für die Voll- und die anderen 2 für die Teilfreistellungen ausgesprochen haben. Sonst würde der o.g. Beschluss wenig Sinn machen.

Was für mich bleibt, ist der Beschluss, wie die Teilfreistellungen aufgeteilt werden sollen. 50:50 ist nicht zwingend erforderlich. Um Däubler zu zitieren: "Die Grenze für die Gestaltung von Teilfreistellungen könnte nur dann gegeben sein, wenn diese offensichtlich kontraproduktiv ist."

Der Freistellungsanspruch ist ein Anspruch des Gremiums. Einzelne Listen können aufgrund ihrer Mandatsverteilung im BR keinen anteiligen Anspruch auf die Freistellungen erheben!

T
Torti

27.05.2006 um 21:06 Uhr

Hallo fayence, vielen dank ersteinmal für deine antwort,leider herrscht bei uns keine einigkeit über den freistellungsmodus.das verhältnis ist 6 zu 5 für das obige modell ( 1 x voll , 2 x teil).zwei (auf jeder liste die erstgenannten) beanspruchen aber die eine vollfreistellung.die frage ist bekommt die liste mit den meisten stimmen (wahrscheinlich 6:5) auch die vollfreistellung.und wie werden die beiden teilfreistellungen dann zeitlich aufgeteilt. hier handelt es sich nur um listen zur freistellungswahl,eine liste mit einer person und die andere (mit wahrscheinlich 6 stimmen) mit zwei personen.das mitglied welches sich alleine auf eine liste hat setzen lassen ,besteht auf eine vollfreistellung.

vielen dank

F
Fayence

27.05.2006 um 22:09 Uhr

Torti, sorry, Gegenfrage! Warum kommt Ihr eigentlich auf die Idee, 1 Voll- und 2 Teilfreistellungen beschliessen zu wollen, wenn von 3 Kandidaten nur 1 für die Teilfreistellung kandidieren will?

Zitat Däubler, 10. Aufl., § 38, RN 21 Bei der Aufteilung von Teilfreistellungen muss der BR bei Verhältniswahl beachten, dass die Entscheidung hierüber im Einzelfall der Liste zusteht, der die Vollfreistellung zufallen würde. (LAG Brandenburg 4.3.03 - 2 TaBV 22/02)

Handelt es sich bei dem 3. Kandidaten um eine Teilzeitkraft? Gilt für Euch ein Tarifvertrag?

Falls ja, würde ich diesen erst einmal sehr gründlich lesen. Es könnte durchaus sein, dass Teilfreistellungen a) unter bestimmten Umständen ausgeschlossen sind und b) geregelt ist, dass eine Teilzeitkraft als 1 Freistellung gezählt wird.

Mittlerweile habe ich einiges zum Thema "Teilfreistellungen" gelesen und kann nur sagen, man bewahre mich in diesem Punkt vor Uneinigkeit eines Gremiums. Ein fürchterlicheres Wahlprozedere ist in einem BR nicht denkbar!

T
Torti

28.05.2006 um 02:13 Uhr

Hallo fayence,

das problem besteht darin ,daß auf einer liste der betriebsratsvorsitzende und stellvertreter stehen und auf der anderen nur eine person die nur halt gerne freigestellt sein will,d.h. kein bock auf arbeit hat und die anderen beiden wollen und sollen die arbeit machen,aber um ordentlich arbeiten zu können müssen die beiden eben freigestellt werden.was ist nun wenn der BR beschliesst das obige modell durchzuführen und wie gesagt dei liste mit der einen person bekommt 5 und die andere liste mit den beiden vorsitzenden bekommt 6 stimmen,wem gehöhrt die vollfreistellung und muss sich der "faule " mit einer teilfreistellung begnügen?

vielen dank torti

F
Fayence

04.06.2006 um 15:11 Uhr

Hallo Torti, die Vollfreistellung wird m.E. dem BR-Mitglied mit der vermuteten HZ 5 zustehen. Da Ihr im Vorfeld jedoch eine Teilfreistellung beschliessen wollt, hat dieser Kandidat das Recht, über die Aufteilung dieser 2. Freistellung zu entscheiden. So verstehe ich das o.g. Zitat.

Aber noch einmal! Falls bei Euch ein Tarifvertrag greift, kann bzgl. der Teilfreistellungen eine andere Regelung vereinbart sein.

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