Betriebsratsgröße bei Arbeitnehmerüberlassungen
Hallo, habe ein kleines Problem mit unserer zu wählenden Betriebsratsgröße. Wir waren bis jetzt 9 Betriebsräte. Bei der letzten Wahl wurden die AN mit Arbeitnehmerüberlassungsverträgen bei der BR-Größe berücksichtigt. Das ist jetzt wohl durch einen Beschluss des BAG nicht mehr so. Es handelt sich dabei um 34 MA. Wenn diese 34 MA nicht mehr dazugezählt werden rutschen wir unter die 200er Marke und haben nur noch 7 BR. Das Problem ist das diese 34 MA zusätzlich zu einer Berufsgruppe, die eh schon die Mehrheit stellt und wenn diese ihre Stimmen auf eine entsprechende Liste vereinigen, das diese Berufsgruppe voraussichtlich 5 BR stellt, so wie jetzt auch. Für den ganzen Rest der Firma ca. 100 MA bleiben dann noch 2 Sitze (bisher 4). Da kommt doch die ganze Wahl in Schieflage, da sich der Rest der Firma auch noch mal in verschieden Berufsgruppen und damit Listen aufteilt.
Gibt es eine Möglichkeit das die 34 MA für die Betriebsratsgröße dazugezählt werden können?
Community-Antworten (1)
14.03.2006 um 21:43 Uhr
Ich sehe hier keinerlei Schieflage. Das ist pure Demokratie! Es wählen viele MA's ihre Wahlkandidaten - da ist nix von Unfairness oder Schieflage zu entdecken. Vielmehr übt hier eine Gruppe von MA's ihre Rechte besser aus, als die andere.
Wie kann man das Ergebnis einer Listenwahl eigentlich bereits heute so voraussehen?
Was kann man machen?
- bessere Werbung für die eigene Kandidatur
- Aufklärung der MA's, dass es weniger um "Sippen- oder (Berufs)Gruppenwahl" geht, sondern um BR-Arbeit
- eine eigene geeignete Liste erstellen und erste Listenplätze besetzen
- Ausnutzung von Listenplätzen für die zu besetzenden BR-Plätze mit dem Minderheitengeschlecht
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