Erstellt am 04.05.2014 um 13:45 Uhr von Hasenfuss
Nein, lt: BAG Beschluss vom 07.06.1984 - 6 ABR 66/81 - Entstehen einem BR-Mitglied durch die Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG Kosten, die von ihm in der Höhe nicht beeinflussbar sind, muss der Arbeitgeber die Tagessätze erstatten. Jedoch muss der Seminarteilnehmer im Konfliktfall damit rechnen, dass ihm von den Verpflegungskosten eine Art Haushaltsersparnis abgezogen wird. (Kosten für die Verpflegung im eigenen Haushalt oder in der Betriebskantine). Das macht ja Dein AG schon. § 78 BetrVG untersagt aber sowohl die Benachteiligung als auch die Bevorzugung von Betriebsratsmitgliedern gegenüber anderen Arbeitnehmern. Deswegen darf das auf Deiner Lohnabrechnung nicht erscheinen, geschweige denn abgezogen werden.
Erstellt am 04.05.2014 um 15:05 Uhr von gironimo
siehe auch hier:
http://www.betriebsrat.com/kostenuebernahme