Erstellt am 01.05.2014 um 15:34 Uhr von Moreno
Alle Arbeitnehmer dürfen dabei zuschauen einzige Aufgabe ist sich selber und den Wahlvorstand mit Sekt zu versorgen ;-)
Erstellt am 01.05.2014 um 15:40 Uhr von Hartmut
Hallo consi, die Stimmenauszählung ist öffentlich i.S.v. betriebsöffentlich. Wer also zum Betrieb gehört, darf 'live' dabei sein. (§21 WO, Däubler 11. Aufl., Rn 1)
Verpflichtet zur Anwesenheit sind nur die Mitglieder des Wahlvorstands (ggfs. Ersatzmitglieder, soweit WVM ausgefallen sind) und die Wahlhelfer. Die Wahlhelfer dürfen auch offiziell mit auszählen, sind aber nicht stimmberechtigt, ob ein Stimmzettel gültig oder ungültig ist. (ebd., Rn 3)