Erstellt am 26.03.2014 um 08:51 Uhr von Rapper
Die Stimmenauszählung erfolgt unmittelbar nach dem letzten Termin der Wahlmöglichkeit.
Sie ist Öffentlich. Das Ergebnis der Stimmenauszählung kann dann am nächst folgenden Tag ausgehangen werden oder unmittelbar danach.
MfG
Erstellt am 26.03.2014 um 08:54 Uhr von Rapper
Schau mal ins BetrVG § 18. Dort steht es eineutig.
MfG