Versetzung ohne Anhörung des BR
Hallo zusammen, ich hätte eine Frage zur Versetzung eines MA innerhalb des Betriebes: Der MA war bisher in der Instandhaltung in Gleitzeit beschäftigt. Aufgrund der derzeitigen Auftragslage ist er in einer anderen Abteilung im 3-Schichtsystem eigesetzt worden. Im Arbeitsvertrag sind solche Einsätze ausdrücklich vorgesehen. Der Einsatz dauert mittlerweile über einen Monat, also eine mitbestimmungspflichtige Versetzung? Der BR wurde dazu nicht gehört. Meiner Meinung nach könnte man deshalb die Zustimmung verweigern. Was ist in diesem Fall zu tun?
Community-Antworten (1)
30.04.2014 um 19:23 Uhr
Es ist für die Beteiligung des BR unerheblich, ob ein AN in seinem Arbeitsvertrag die Option hat, dass er auch versetzt werden kann.
Wenn die Versetzung den Kriterien des § 95 Abs. 3 BetrVG entsprechen (und das ist ja hier wohl so) ist der BR nach § 99 BetrVG zu beteiligen.
Eine Beteiligung käme nur nicht in Frage, wenn der Arbeitsplatz als solcher schon den Wechsel vorsieht (Beschäftigt als Springer - oder beschäftigt als Montagearbeiter auf Baustellen oder ähnliches).
Wendet Euch an den AG und weist auf Eure Rechte hin. Fordert ihn auf, die Maßnahme rückgängig zu machen. Auf dem § 99 BetrVG folgt ja bekanntlich §§ 100 und 101 BetrVG.
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