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Rentner und Schwerbehindertenvertretung?!

S
Susanna
Nov 2016 bearbeitet

Unser Schwerbehindertenvertreter geht in absehbarer Zeit in Rente, möchte als Renter noch auf 450€ Basis in unserem Betrieb angestellt bleiben UND weiterhin das Amt des Schwerbehindertenvertreter bekleiden. Ist dies zulässig ?! Oder muss es zu Neuwahlen kommen?

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Community-Antworten (9)

G
gironimo

30.04.2014 um 19:03 Uhr

Wenn die Weiterbeschäftigung lückenlos geschieht, ist es möglich, das Amt weiter zu führen.

N
nicoline

30.04.2014 um 22:03 Uhr

gironimo, ist das wirklich so? Gibt es dazu Kommentare oder Urteile? Ich meine, dass das hier schon mal anders diskutiert wurde.

S
Snooker

01.05.2014 um 00:50 Uhr

@nicoline gibt es Kommentare oder Urteile die gegenteiliges besagen?

G
gironimo

01.05.2014 um 10:40 Uhr

Rentner, die einer Berufstätigkeit nachgehen und einen Arbeitsvertrag haben, sind Arbeitnehmer wie alle anderen auch. Mit dem Erreichen der Altersgrenze ändert sich nicht automatisch etwas am Status (es sei denn, es gäbe vertragliche Vereinbarungen oder einen entsprechenden Tarif). Auch die Änderungen der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen beendet nicht das Ehrenamt. Das würde doch erst dann der Fall sein, wenn zwischen der Vollzeitbeschäftigung und dem neuen Job eine zeitliche Lücke besteht.

Dann müsste neu gewählt werden. Aber so.....

N
nicoline

01.05.2014 um 14:31 Uhr

oder einen entsprechenden Tarif ja, jetzt erinnere mich, das war der Knackpunkt! Mit einer solchen Formulierung:

(1)Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, a) mit Ablauf des Monats, in dem die/der Beschäftigte das 65. Lebensjahr vollendet hat, Soll die/der Beschäftigte, deren/dessen Arbeitsverhältnis nach Absatz 1 Buchst. a geendet hat, weiterbeschäftigt werden, ist ein neuer schriftlicher Arbeitsvertrag abzuschließen.

ist das eben leider nicht möglich.

H
Holterdiepolter

01.05.2014 um 17:38 Uhr

Richtig. Da dieses aber in der Regel bereits im Vorfeld passiert, entsteht hier auch nicht die berühmte “Sekunde“ und das Arbeitsverhältnis bleibt bestehen und geht übergangslos ins neue über. Daher liegt gironimo schon richtig mit seiner Einschätzung.

R
rtjum

01.05.2014 um 19:08 Uhr

wurde hier schon komplett kontrovers diskutiert das Thema, kann mich auch erinnern.

Was ist aber denn nun wirklich richtig, ist ja doch interessant, ich erleb es immer häufiger, dass Kollegen nach Renteneintritt weiter machen wollen, da müssten wir ja, wenn nicoline Recht hat, jedesmal eine Anhörung zur Einstellung bekommen und wenn dann, wie hier, auch noch Ehrenämter betroffen sind...

N
nicoline

01.05.2014 um 19:12 Uhr

Holterdiepolter Richtig.Da dieses aber in der Regel bereits im Vorfeld passiert, Vielleicht liegt es an der Sonne, ich versteh nicht ganz: was ist "richtig" und was "passiert in der Regel bereits im Vorfeld?"

N
nicoline

03.05.2014 um 00:01 Uhr

Holterdiepolter Schade, dass Du nicht antwortest. Würde mich wirklich interessieren.

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